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Mittels eines Erlasses sind die die heimischen Gesundheitsbehörden angewiesen worden, gemeinsam mit der Polizei Kontrollen der 3-G- beziehungsweise 2-G-Regel (geimpft oder PCR-Test) zu verstärken. Diese Corona-Maßnahmen sind vor allem in der Gastronomie sowie in Nachtlokalen vorgesehen. Wie es in einer gemeinsamen Aussendung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Innenminister Karl Nehammer und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger heißt, sind die »stichprobenartigen Kontrollen nach einem Konzept der Gesundheitsbehörden in Abstimmung mit der Exekutive durchzuführen«.
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