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In der nun verabschiedeten Änderung der Weinverordnung wird die Vergabe der Bezeichnungen »Großes Gewächs« und »Erstes Gewächs« an den eingetragenen Verein «Klassifikation Erster und Großer Lagen in Deutschland e. V.« übertragen. De Verein war vom Deutschen Weinbauverband und dem VDP gegründet worden, um eine Klassifikation gesetzlich zu verankern, die die Güte von Einzellagen ins Zentrum stellt. Damit sind Versuche von Teilen der Branche gescheitert, künftig »Große Gewächse« vermarkten zu können, die nicht einmal einen Lagennamen auf dem Etikett stehen haben.
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