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Die erste Verordnung zum Neusiedlersee DAC war 2012 dem Blauen Zweigelt gewidmet, das große Herkunftsgebiet umfasst mit 6.239 Hektar von burgenlandweit 11.904 Hektar Rebfläche mehr als die Hälfte des Bundeslands. In einem zweiten Schritt wurde 2020 die Ursprungsbezeichnung Neusiedlersee DAC neben Zweigelt auch für fruchtsüße Weine im Bereich Spätlese und Auslese aus weißen Trauben erlaubt, der Begriff Neusiedlersee DAC Reserve für Beeren- und Trockenbeerenauslesen. Stammen die Trauben für die edelsüße Neusiedlersee DAC Reserve ausschließlich aus den Gemeinden Apetlon, Illmitz und/oder Podersdorf, dann darf zusätzlich die engere Herkunft Seewinkel am Etikett angegeben werden. In der roten DAC-Reserve-Kategorie entfällt die Möglichkeit einer Zweigelt-dominierten Cuvée, bis dahin durften Cuvées bei einem Mindestanteil von 60 Prozent Blauem Zweigelt weitere autochthone Rotweinsorten beinhalten.
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