Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Produkte des Falstaff Verlags.

§ 1 Allgemeines

Die Falstaff Verlag Schweiz AG, Lagerstrasse 121, 8004 Zürich (in der Folge «FALSTAFF») ist beim Verkauf von Anzeigen im Falstaff-Magazin in jeglicher Form (z.B. Specials), am Onlineportal, abrufbar unter www.falstaff.ch, über eine App oder Ähnliches von FALSTAFF, Vertragspartnerin des Anzeigenkäufers (in der Folge «Kunde» oder «Auftraggeber»).

Weiters ist FALSTAFF im Falle einer Premiumpartnerschaft (www.falstaff.com/ch/b2b-mediadaten-ch) Vertragspartnerin des Premiumpartners (in der Folge «Kunde», «Auftraggeber» oder «Premiumpartner»).

Bei der Abwicklung des Anzeigenverkaufs gelten für die Kunden ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge «AGB»). Die AGB können jederzeit unter www.falstaff.com/ch/agb-ch abgerufen werden. Insbesondere werden AGB, Nutzungsbedingungen oder Ähnliches von Auftraggebern oder Dritten nicht Vertragsbestandteil und zwar unabhängig, ob sie gegenüber diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen enthalten.

Sämtliche Regelungen in diesen AGB, für die es nicht eine gesonderte Regelung für die Premiumpartnerschaft gibt, gelten auch für den Premiumpartner sinngemäss.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

FALSTAFF ist berechtigt, die vorliegenden AGB ohne vorherige Zustimmung des Kunden jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen.

§ 2 Auftragserteilung und Auftragsabwicklung:

Massgeblich für den Auftrag sind, neben diesen AGB, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die Preisliste bezüglich Premiumpartnerschaft. Die Anzeigenpreisliste und die Preisliste für Premiumpartnerschaft sind unter www.falstaff.com/ch/b2b-mediadaten-ch abrufbar. FALSTAFF behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Kunden mitgeteilt.

Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. FALSTAFF steht es im Printbereich frei, in diesem Zeitraum die Anzeigenaufträge einer beliebigen Ausgabe zuzuordnen, ausser es besteht eine anderslautende Vereinbarung (E-Mail ist ausreichend). Für die Stornokosten ist jene Printausgabe massgeblich, die von FALSTAFF für die jeweilige Anzeige in Aussicht genommen wurde, ausser es besteht eine anderslautende Vereinbarung (E-Mail ist ausreichend).

Die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen, im Onlinebereich für bestimmte Zeiträume kann nur nach Vereinbarung (E-Mail ist ausreichend) und bei Verrechnung des jeweils gültigen Platzierungszuschlages gewährleistet werden. Dies gilt auch für Online-Anzeigen.

Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur bei einer Anzeigengrösse von 1/1 Seite für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart (E-Mail ist ausreichend) werden. Sollte ein Ausschluss von Mitbewerbern bei Anzeigen im Online-Bereich gewünscht werden, gilt dies gesondert mit FALSTAFF zu vereinbaren (E-Mail ist ausreichend). Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden von FALSTAFF als Werbung kenntlich gemacht.

Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen, der Beilagen, Beihefter oder Beikleber ist der Kunde verantwortlich. Im Fall der nicht rechtzeitigen Lieferung behält sich FALSTAFF das Recht vor, dadurch entstandene Kosten, in welcher Form auch immer, in Rechnung zu stellen und der Kunde ist verpflichtet, solche Kosten zu begleichen. Der Kunde hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck seiner Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmass, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Jede weitergehende Haftung von FALSTAFF ist ausgeschlossen. Sind für FALSTAFF Mängel bei den gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, beigestellte Filme oder sonstige Online-Werbeformen für Onlinemedien schadhaft oder unvollständig, und werden diese Mängel erst beim Druckvorgang und/oder Bereitstellung oder Ähnliches deutlich, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche und ist zahlungsverpflichtet.

Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen etc. übernimmt FALSTAFF keine Haftung.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten geliefert. Sendet der Kunde den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu melden.

Bei der FALSTAFF-Premiumpartnerschaft handelt es sich um einen kostenpflichtigen Profil-Eintrag auf www.falstaff.ch von Premiumpartnern (zum Beispiel Winzer). Im Falle einer laufenden Premiumpartnerschaft erhält der Premiumpartner Rabatt (die Höhe richtet sich nach der aktuellen Preisliste, abrufbar unter www.falstaff.com/ch/b2b-mediadaten-ch) auf alle Online-Anzeigen im Sinn der aktuell gültigen Preisliste, abrufbar unter www.falstaff.com/ch/b2b-mediadaten-ch.

Digitale Zugänglichmachung:
Der Auftraggeber garantiert, dass er sich mit allen für die von ihm beauftragte Veröffentlichung relevanten Rechtsvorschriften vertraut gemacht hat und die beauftragte Veröffentlichung keine dieser Bestimmungen verletzt, insbesondere garantiert der Auftraggeber, dass er sowohl über die für Printausgabenveröffentlichung als auch über die für dauerhafte (unbefristete) digitale Zugänglichmachung (einschließlich ePaper und digitalen Archiven) erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die aus einer von ihm beauftragten Veröffentlichung resultieren, und hinsichtlich jeglicher diesbezüglicher zivil-, straf- oder verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags oder seiner Leute vollständig schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.

§ 3 Stornierung:

Stornierung Print:
Bei der Printausgabe ist eine Stornierung des Anzeigenauftrages bis acht Wochen vor dem Erscheinungsdatum kostenlos möglich. Bei einer Stornierung zwischen acht Wochen und vier Wochen sind 50 % Stornokosten, bei einer Stornierung zwischen vier Wochen und drei Wochen 60 %, bei einer Stornierung zwischen drei Wochen und zwei Wochen 70 % und bei einer Stornierung von unter zwei Wochen 100 % Stornokosten zu tragen.

Stornierung Online:
Sollten Schaltungen bei einer dynamischen Kampagne bis zehn Tage vor Start der dynamischen Kampagne storniert werden, fallen keine Stornogebühren an. Erfolgt eine Stornierung in den zehn Tagen vor dem Start der dynamischen Kampagne, werden 50 % Stornogebühren, nach Start der dynamischen Kampagne 100 % Stornogebühren dem Kunden verrechnet.

Wird eine fixplatzierte Kampagne bis 20 Tage vor Start dieser Kampagne storniert, fallen keine Stornogebühren an. Erfolgt eine Stornierung in den 20 Tagen vor dem Start der Kampagne, werden 50 % Stornogebühren, nach Start der Kampagne 100 % Stornogebühren dem Kunden verrechnet.

Eine zeitlich verlangte Verschiebung durch den Kunden einer fixplatzierten oder dynamischen Kampagne von mehr als einem Monat ist einer Stornierung gleichzusetzen. Die Stornierungsfristen werden bis zum Erscheinungsdatum der jeweiligen Printausgabe und gemäss Eingang der Stornierung bei FALSTAFF berechnet.

§ 4 Berechnung, Zahlung und Vertragsdauer:

Falls der Kunde keine Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung nach Erhalt binnen acht Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen netto fällig.

FALSTAFF ist jederzeit berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % sowie allfällige Betreibungskosten berechnet. FALSTAFF kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.

Bei Änderungen der Anzeigenpreise und/oder Premiumpartnerschaftspreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.

Der Kunde erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos mindestens zwei Belegexemplare.

Premiumpartnerschaft:
Die Premiumpartnerschaft kann erstmalig für 12 Monate abgeschlossen werden und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollte nicht volle zwei Monate vor Ablauf der Premiumpartnerschaft (E-Mail ist ausreichend) bei FALSTAFF gekündigt werden.

Die Verrechnung der 12 Monate Premiumpartnerschaft (Preisliste abrufbar unter www.falstaff.com/ch/b2b-mediadaten-ch) erfolgt unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. nach Verlängerung und die Rechnung ist nach Erhalt binnen acht Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen netto fällig.

Sollte im Zuge der Premiumpartnerschaft ein Kombipaket (siehe dazu näheres unter www.falstaff.com/ch/b2b-mediadaten-ch) erworben worden sein, verfallen allenfalls nicht eingelöste Advertorials nach Ablauf der Premiumpartnerschaft. Eine allfällige Rückerstattung der bezahlten Advertorials wird hiermit ausgeschlossen.

§ 5 Schlussbestimmungen:

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Es ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat FALSTAFF Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 50 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäss der Kalkulationsauflage zu bezahlen.

Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, insbesondere einschliesslich der Klärung von Urheber- und Kennzeichen- sowie Persönlichkeitsrechten, ist der Kunde allein verantwortlich. FALSTAFF ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt, ihre Form oder ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Der Kunde trägt somit die Haftung für etwaige rechtliche Folgen aus einer veröffentlichten Anzeige (z.B. Gegendarstellung oder vorsorgliche Massnahmen). Der Kunde hält FALSTAFF für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte gänzlich schad- und klaglos.

Werbeagenturen und Werbevermittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Tarife von FALSTAFF zu halten.

Ist eine Bestimmung dieser AGB, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dabei ist das konkrete wirtschaftliche Interesse der Vertragsparteien insbesondere aus der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung zu ermitteln.