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Am 23. Juli 1783 vollzog sich im Großherzogtum Baden ein politischer Wandel. Anders als in den Jahren zuvor in Frankreich ging die Revolution jedoch vom Monarchen selbst aus. Denn Markgraf Karl Friedrich von Baden bestimmte per Dekret, dass alle Leibeigenschaft aufgehoben sei. Damit folgte Karl Friedrich dem Vorbild Kaiser Josephs II., der zwei Jahre zuvor das Gleiche für Habsburg bestimmt hatte. Wie weit die beiden Monarchen ihrer Zeit voraus waren, zeigt ein Blick auf andere Jahreszahlen: In Preußen wurden vererbliche Abhängigkeitsverhältnisse im Jahr 1807 abgeschafft, in Bayern 1808, in Hessen 1811, in Württemberg 1817, in Mecklenburg 1822 und in Hannover 1833.
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