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Die Münchner Destillerie »The Duke« sah sich im vergangenen Jahr durch eine Klage des Vereins »Sozialer Wettbewerb« existenziell bedroht. Hintergrund war eine Klage Aufgrund einer Gesetzeslücke im deutschen Pfandrecht, nach dem Spirituosen, Wein und Sekt pfandbefreit sind. Hersteller alkoholfreier Pendants gingen daher davon aus, dass auch sie ihre Produkte pfandfrei verkaufen dürfen. Aber: Als das Pfandgesetz seinerzeit geschaffen wurde, waren alkoholfreie Spirituosen noch kein Thema, weshalb eine spezifische Regelung für diese Kategorie bis heute fehlt.
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