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Gruyère hat in der Schweiz eine lange Tradition: Bereits 1115 wurde die Käseherstellung in der Region Gruyère erstmals erwähnt. In Europa ist der Hartkäse daher durch die Herkunftsbezeichnung Gruyère AOP geschützt: Diese erhält der Käse allerdings nur, wenn er nach bestimmten Vorgaben des Schweizer «Pflichtenhefts» hergestellt wurde. Zudem muss er aus Freiburg, Bern, Neuenburg, Jura, Waadt oder dem französischen Grenzgebiet stammen.
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