Salzburger gewinnt den Käsekrainer-Prozess

Mara Jausovec, 20.03.2026

Käsekrainer soll knackig sein – aber nicht zu knackig. Ein Salzburger erlebt beim Würstelessen eine schmerzhafte Überraschung und erhält nun Schadenersatz.

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Ende August 2023 nahm die Mahlzeit eines Salzburgers ein unerwartetes Ende: Sie führte zunächst zum Zahnarzt und schließlich vor Gericht. In einer Käsekrainer befand sich ein rund vier Millimeter großes Knochenstück. Das Gericht bezeichnet den Umstand als »Konstruktionsfehler«. Das kann vorkommen: Lebensmittel werden in der Produktion visuell oder auf Metallteile untersucht – kleine Knochensplitter lassen sich dabei nicht immer vollständig ausschließen.

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