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Nachdem das Tessin der erste Kanton war, der im März die Notlage ausgerufen hat, beschloss der Regierungsrat am 8. Oktober strenge Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Auch andere Kanton haben bereits Schutzvorkehrungen getroffen. Die neuen Regelungen im Tessin betreffen vor allem Gastronomiebetriebe, Tanzlokale und den Einzelhandel.
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