Zürcher Beizen dürfen Aussenbereich erweitern

Rafaela Mörzinger, 07.05.2020

Die Stadt Zürich kommt den Gastronomen entgegen: Mit der Wiedereröffnung dürfen sie ihren Aussenbereich, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, auf öffentlichen Grund erweitern.

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Die Schweizer Gastronomie wurde durch die Corona-Krise und den damit verbundenen Folgen des vom Bundesrat erlassenen Notrechts schwer getroffen. Mit der angekündigten Wiedereröffnung der Gastronomie ab 11. Mai sind nun strenge Hygiene- und Abstandsregeln vorgeschrieben, die für viele Restaurantbetreiber schwer umzusetzten sind. Zudem können dadurch deutlich weniger Gäste bewirtet werden als im Normalbetrieb.

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