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20 Sekunden. Mehr dürfen zwischen Bolzenschuss und Stechen, dem Öffnen der Venen von Schlachttieren, nicht vergehen. So verlangt es das durch Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 europaweit einheitlich geregelte Tierschutzgesetz bei Schlachtungen. 20 Sekunden, die für Isabell Wiesner höchste Konzentration bedeuten. Weitere anwesende Personen – in der Regel sind das Teilnehmer an den von ihr und ihrem Mann Christoph angebotenen Schlachtkursen – dürfen sich der Landwirtin in dieser Zeit auf höchstens drei Meter nähern. »Ich hatte mal einen Fotografen dabei, der lag fast unter der Sau. Wenn ich schießen und stechen muss, kann ich aber keine Rücksicht darauf nehmen, ob jemand freie Sicht hat. Seither bestehe ich auf Abstand«, erklärt Wiesner. Andernfalls könne sie eine tiergerechte, sprich möglichst angst-, schmerz- und stressfreie Schlachtung nicht gewährleisten – was Wiesner zutiefst widerstrebt.
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