Revision abgelehnt: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Tim Lamkemeyer, 19.06.2023

Alfons Schuhbeck wurde im vergangenen Jahr wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt und legte gegen das Urteil Revision ein. Diese wurde nun abgelehnt und der Starkoch muss ins Gefängnis.

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Die Verurteilung von Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist rechtskräftig, das bestätigte der Bundesgerichtshof heute in Karlsruhe. Lediglich die Aspekte der Vermögensabschöpfung müssen vom Landgericht München neu verhandelt werden, »weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommenssteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren.«

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