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Die Verurteilung von Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist rechtskräftig, das bestätigte der Bundesgerichtshof heute in Karlsruhe. Lediglich die Aspekte der Vermögensabschöpfung müssen vom Landgericht München neu verhandelt werden, »weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommenssteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren.«
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