© Shutterstock

Revision abgelehnt: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Alfons Schuhbeck wurde im vergangenen Jahr wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt und legte gegen das Urteil Revision ein. Diese wurde nun abgelehnt und der Starkoch muss ins Gefängnis.

Die Verurteilung von Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist rechtskräftig, das bestätigte der Bundesgerichtshof heute in Karlsruhe. Lediglich die Aspekte der Vermögensabschöpfung müssen vom Landgericht München neu verhandelt werden, »weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommenssteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren.«

Mit der heutigen Entscheidung des BGH steht für Schuhbeck fest, dass er ins Gefängnis muss – seine Revision blieb erfolglos. Laut seinem Sprecher wird allerdings noch ein wenig Zeit vergehen, bis der Koch tatsächlich seine Haftstrafe antreten muss, zuvor müsse noch eine andere Kammer des Landgerichts München rechtskräftig über eine Einziehungsentscheidung entscheiden.

Schuhbecks Anwalt Ali B. Norouzi erklärte, dass der Star-Koch die Entscheidung des BGH hinnehme: »Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.«

Laut Urteil hatte Schuhbeck rund 2,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen, indem er in seinen Restaurants Bargeld aus den Kassen entnommen hatte. Eine Kasse wurde dafür sogar mit einer extra zu diesem Zweck entwickelten Software manipuliert.


NICHTS MEHR VERPASSEN!

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an.

Tim Lamkemeyer
Tim Lamkemeyer
Mehr zum Thema