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Die Idee, bäuerliche Produkte zu »Schnaps« zu verarbeiten, ist wahrscheinlich so alt wie die Destillation selbst. Viele Grundbesitzer nahmen für sich das alleinige Recht für die Herstellung von Bränden in Anspruch, eine gesetzliche Regelung erließ Maria Theresia im 18. Jahrhundert. Nach diesem Theresianischen Brennrecht durften »rechtschaffende, fleißige und ordentliche Bauern« bis zu einem gewissen Grad die selbst angebauten Früchte zu Bränden weiterverarbeiten. Meist bezog sich das auf Fallobst von Streuwiesen, um den Verderb der Früchte zu verhindern. Noch heute finden sich Hinweise wie »vom Bauern« oder «Bauernschnaps« auf vielen Etiketten. Es manifestiert sich diese Tradition durch die hohe Anzahl an Abfindungsbrennern, die im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeiten eigene Erzeugnisse zu Bränden veredeln, wobei ein Maximum von 300 Litern Alkohol pro Kalenderjahr vorgeschrieben ist. Das strenge Brennrecht des Staates Österreich sieht bei einer Steuerbegünstigung der Branntweinsteuer nur eine Direktvermarktung der Erzeugnisse vor. Landwirtschaften, die sich auf das Maria-Theresien-Brennrecht berufen können, können die Brennlizenz vererben – der Verkauf derselbigen ist nicht mehr erlaubt – und dürfen 400 Liter im Jahr erzeugen. Das Recht bezieht sich auf Obst. Getreide ist – bis auf Ausnahmefälle – nicht zur Verarbeitung gestattet.
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