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Da sich die Sozialpartner trotz intensiver Gespräche nicht auf gemeinsame Mindestlöhne für das Jahr 2025 einigen konnten, wurde ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Dieses hat am 13. Januar 2025 entschieden, dass die Mindestlöhne im Gastgewerbe per 1. Februar 2025 moderat um die durchschnittliche Jahresteuerung von 1,1 Prozent erhöht werden.
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