Gastronomie Schweiz: Mindestlöhne für 2025 festgelegt
Am 13. Januar 2025 hat das Schiedsgericht die Mindestlöhne für das Gastgewerbe in der Schweiz verbindlich festgelegt: Per 1. Februar 2025 werden die Mindestlöhne um die durchschnittliche Jahresteuerung erhöht.
Da sich die Sozialpartner trotz intensiver Gespräche nicht auf gemeinsame Mindestlöhne für das Jahr 2025 einigen konnten, wurde ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Dieses hat am 13. Januar 2025 entschieden, dass die Mindestlöhne im Gastgewerbe per 1. Februar 2025 moderat um die durchschnittliche Jahresteuerung von 1,1 Prozent erhöht werden.
Aus administrativen Gründen erfolgt die Lohnerhöhung nicht rückwirkend per 1. Januar 2025. Für die Saisonarbeitsverträge treten die Mindestlohnerhöhungen mit Beginn der Sommersaison in Kraft. Die Wintersaison endet spätestens am 30. April 2025, die Sommersaison beginnt ab dem 1. Mai 2025.
Sind die geringen Erhöhungen problematisch?
Die Lohnerhöhungen sind äusserst bescheiden. So verdient eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ohne Berufslehre ab dem 1. Februar 2025 bei einem Pensum von 100 Prozent neu 3'706 CHF statt 3'666 CHF pro Monat. Ein Angestellter oder eine Angestellte mit eidgenössischem Berufsattest verdiente im Jahr 2024 4'018 CHF, ab dem 1. Februar 2025 4'062 CHF.
Angesichts der Inflation, steigender Mieten und Krankenkassenprämien bedeutet dies für viele Beschäftigte einen realen Kaufkraftverlust. Zudem könnte die geringe Anpassung den Fachkräftemangel verschärfen, da das Gastgewerbe im Vergleich zu anderen Branchen an Attraktivität verliert. Insbesondere für junge Arbeitskräfte, die vermehrt Wert auf faire Entlohnung und Work-Life-Balance legen, könnte die Branche an Attraktivität verlieren.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Auf der Arbeitnehmerseite sind dies Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.
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