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Der Bundesrat veröffentlichte am 27. Mai neue Lockerungs-Massnahmen für die Schweizer Gastronomie, nachdem die Restaurants mit 11. Mai wieder eröffnen durften. So werden die Beschränkungen der Gruppengrössen im Restaurant von vier Personen ab dem 6. Juni aufgehoben. Ab einer Gruppe von vier Personen sind die Gastronomiebetreibe allerdings verpflichtet die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation soll auch weiterhin ausschliesslich sitzend erlaubt sein, zudem müssen alle Betriebe um Mitternacht schliessen. Ab dem 6. Juni sind aber auch Aktivitäten wie Live-Musik wieder möglich.
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