Werbung
Seit dem 31. Januar 2024 gilt in der Schweiz die Pflicht zur schriftlichen Herkunftsdeklaration für Brot und Feinbackwaren. Die einjährige Übergangfrist endete am 31. Januar 2025. Nun müssen alle Bäckereien, Restaurants, Foodtrucks, Tankstellen, Marktstände, Kebabläden und auch Hotels schirftlich angeben, woher ihr Brot stammt.
Werbung