Woher kommt mein Gipfeli? Neue Deklarationspflicht für Brot in der Schweiz

Linda Carstensen, 28.02.2025

Frisches Brot aus der Bäckerei – klingt nach einem Schweizer Produkt, oder? Doch oft stammen Backwaren aus dem Ausland und werden hier nur aufgebacken. Damit ist jetzt Schluss: Eine neue Regelung macht die Herkunft von Brot erstmals schriftlich sichtbar.

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Seit dem 31. Januar 2024 gilt in der Schweiz die Pflicht zur schriftlichen Herkunftsdeklaration für Brot und Feinbackwaren. Die einjährige Übergangfrist endete am 31. Januar 2025. Nun müssen alle Bäckereien, Restaurants, Foodtrucks, Tankstellen, Marktstände, Kebabläden und auch Hotels schirftlich angeben, woher ihr Brot stammt.

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