Auf sich gestellt: Nicht nur bei Check-in und Check-out ist man auf sich gestellt, Hotel-Services fehlen in Airbnbs.
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Nie mehr Ärger mit »Airbnb«: Welche Regeln wo für Kurzzeitvermietung gelten
Wien, Salzburg oder Innsbruck haben die Vorgaben verschärft, die EU-Regelung tritt im Mai in Kraft. Doch die Umsetzung läuft recht unterschiedlich an. PROFI hat den Überblick.
von redaktion
28. Mai 2026
TEXT Jasmin Bürger
Bei uns im Haus ist jede Woche wer anderer drin.« Oder auch: »Die Hotels zahlen sich dumm und dämlich an Auflagen, und die machen, was sie wollen.« In diesen Postings geht es nicht etwa um Barcelona oder Venedig; in einer Facebook-Gruppe regt sich zunehmend Ärger über den Anstieg von Kurzzeitquartieren in der Messestadt Wels. Das Geschäft mit Miet-Apartments für Touristen ist in der Provinz angekommen! Michael Nell bestätigt das als Obmann der Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer Oberösterreich: »Das hat in letzter Zeit deutlich an Fahrt aufgenommen und ist ein Riesenthema!« Die Anzahl innerstädtischer »Airbnb«-Apartments liegt in Linz im dreistelligen Bereich, in Wels kratzt man am Hunderterbereich – nicht wenig für eine 60.000-Einwohnerstadt. »Das ist wie ein zusätzliches großes Hotel«, sagt Alexandra Platzer, die in Wels den »Bayrischen Hof« führt und wie Hotelier Nell (u. a. »Schwarzer Bär« in Linz) in der Kammer (WKO) aktiv ist.
Ein Hotel ohne alle Auflagen
Dass Konkurrenz das Geschäft belebt, ließen die beiden durchaus gelten, wäre da nicht ein großes »Aber«: »Wir Hotels haben Auflagen vom Brandschutz bis zu Hygienevorschriften und laufende Kontrollen. Für diese Kurzzeit-Apartments gilt das alles nicht«, fasst Platzer zusammen. Auch Michael Nell spricht von Wettbewerbsverzerrung. Wünschenswert wäre für ihn eine Regelung wie in Wien: Dort ist die Möglichkeit zur Kurzzeitvermietung von Wohnungen seit 2024 deutlich eingeschränkt: Maximal 90 Tage pro Jahr dürfen Wohnungen gewerblich für kurzfristige Beherbergungszwecke genutzt werden, Ausnahmen werden sehr restriktiv gehandhabt. Auch die Strafen sind saftig.
Wien ist damit den Beispielen vieler europäischer Städte gefolgt, wo immer mehr Kurzzeit-Mietanbieter die Wohnungspreise nach oben treiben und Touristen immer mehr zum Hassobjekt für die lokale Bevölkerung wurden: Paris, London und Berlin haben mit 120 Tagen Vermietung ein etwas höheres Limit für die zulässige Mietdauer, in Hamburg, Barcelona oder Amsterdam ist diese dagegen sogar noch kürzer.

Zwischen Taskforce und Register
Salzburg verlangt überhaupt eine baurechtliche Genehmigung für jegliche Kurzzeitvermietungen und hat auch eine Registrierungspflicht für Gastgeber eingeführt, eine solche gilt auch in Tirol. In Innsbruck kontrolliert seit 2023 eine »Taskforce« die Einhaltung, jährlich gibt es in der Stadt rund 200 (!) Verdachtsmeldungen von verärgerten Bürgern. Ein 90-Tage-Limit für Kurzzeitvermietungen und eine Meldepflicht hat 2022 auch Düsseldorf eingeführt. Knapp 3.000 Gastgeber wurden seither registriert, die Dunkelziffer angebotener »Airbnb« ist immer noch ein regelmäßiger Aufreger.
In der Registrierungspflicht sieht auch die EU eine Lösung: Bis 20. Mai 2026 hatten die Mitgliedstaaten Zeit, eine Verordnung umzusetzen, die eine zentrale und verpflichtende Registrierung von Anbietern von Kurzzeitmietobjekten vorsieht. Während sich in Deutschland ein bundesweit einheitliches Register abzeichnet und Bayern mit einer eigenen Regelung vorgeprescht ist, lässt in Österreich der Föderalismus grüßen. Ein bundesweites Beherbergungsregister könne es gar nicht geben, heißt es aus dem Büro von Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Denn: Bau- und Raumordnungsfragen sind Ländersache, »es steht den Bundesländern frei, ob sie die Verordnung umsetzen oder nicht«.

Wer aber soll es machen?
Ein Umstand, den die oberste Hotellerie-Sprecherin in der WKÖ, Maria Schreiner, bedauert: »Die Fachgruppe war in allen Arbeitsgruppen des Tourismusministeriums und hat darauf gedrängt, dass eine Registrierungspflicht in allen Bundesländern umgesetzt wird.«
Damit zurück nach Wels und Linz. In Oberösterreich spielt man den Ball zurück: »Aus unserer Sicht wäre eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise sinnvoll, die klare Regeln für die Kurzzeitvermietung unter anderem über Plattformen festlegt. Bedauerlicherweise ist diese nicht zustande gekommen«, lässt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) wissen. Eine mögliche landesweite Regelung werde derzeit »geprüft«, heißt es weiter, immerhin seien »faire Wettbewerbsbedingungen und Rücksichtnahme auf die Lebensqualität der lokalen Bevölkerung wichtig«. Auch in Linz hat sich der Gemeinderat schon mit dem Thema befasst.
Leidensdruck in der Schweiz
Vielleicht hilft der Blick nach Zürich: Dort drängt eine Volksinitiative von SP, Grünen und Alternativer Liste auf ein 90-Tage-Limit, das bereits in den Kantonen Luzern und Genf gilt. Der Zürcher Stadtrat will nun einen Alternativvorschlag erarbeiten. In der Schweizer Metropole hat das Problem eine ganz andere Dimension, da finden sich neben tausenden »Airbnb«-Wohnungen mindestens ebenso viele Business-Apartments und verknappen den Wohnraum – trotz bereits bestehender Registrierungspflicht für Gastgeber in der Schweiz.
Nicht zuletzt deshalb ruht die Hoffnung vieler Hoteliers erneut auf der EU: Deren »Affordable Housing Plan« soll sich auch der Kurzzeitvermietungen annehmen. Aber: Das kann dauern …
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