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Seit 1. Oktober 2020 kann die Kurzarbeit für maximal sechs Monate beantragt werden. Die zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern erzielte Ausweitung sieht vor, dass Beschäftigte in Kurzarbeit weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. »Kurzarbeit statt Kündigungen – das ist unser Ziel! Darum wird das wichtige Instrument der Kurzarbeit ausgeweitet, um während des zweiten Lockdowns so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern. Gerade für den Tourismus handelt es sich um eine überlebensnotwendige Maßnahme«, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.
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