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Corona-Lockdown: Gastronomie muss erneut schließen

Zweiter Lockdown ist ab Dienstag Realität. Regierung hilft Gastronomie und Hotellerie mit einer 80prozentigen Umsatzrückvergütung.

Nachdem kürzlich sowohl bei unseren Nachbarn in Deutschland als auch in Frankreich wieder Corona-Lockdowns bzw. Light-Varianten ausgerufen wurden und in der Schweiz bereits in einzelnen Kantonen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde hat nun auch Österreichs Bundesregierung auf die weiterhin steigenden Neu-Infektionszahlen sowie die immer stärkere Auslastung der Spitals- und Intensivbetten reagiert und einen zweiten Lockdown ausgerufen.

»Wenn wir jetzt nicht handeln, wird es zu einer Überlastung der inensivmedizinischen Kapazitäten kommen – auch in Österreich.«
Bundeskanzler Sebastian Kurz

Pause für Gastronomie und Hotellerie

Bundeskanzler Sebastian Kurz verkündet in einer Pressekonferenz am 31. Oktober, dass die Corona-Ansteckungszahlen mit harten Maßnahmen nach unten gedrückt werden müssen. Ab Dienstag 0 Uhr bis Ende November wird es einen zweiten Lockdown in Österreich geben.

Sämtliche Veranstaltungen im Bereich Kultur, Sport und Freizeit sind verboten. Aufenthalte in Hotels sind mit Ausnahme beruflicher Reisen untersagt. Die Gastronomie wird mit Ausnahme von Lieferservice und Abholung geschlossen. Dabei betont Kurz aber: »Die Gastronomie trifft keine Schuld«. Hier wurde vorbildlich gearbeitet, um einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Es sei allerdings der Geschäftszweck der Gastronomie, dass dort Menschen zusammenkommen, sich treffen. Und genau das gelte es, in den kommenden Wochen zu unterbinden.

Großes Hilfspaket

Als Ausgleich für die betroffenen Betriebe wird ein großes Hilfspaket geschnürt. Den Unternehmen soll laut Kurz 80 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vergleichszeitraum im Vorjahr, sprich November, überwiesen werden. Bedingung dafür ist, dass die Mitarbeiter in Beschäftigung gehalten werden müssen. Die bisherige Kurzarbeitsregelung wird ausgeweitet.

Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger präzisiert auf Falstaff-Anfrage, dass die Umsatzvergütung für alle Gastronomie-Betriebe, für die Hotellerie und die Veranstaltungsbranche gilt. Die Vergütung soll rasch und unbürokratisch »mit wenigen Klicks« auf FinanzOnline beantragt werden können. Die Ministerin zeigt sich zuversichtlich, dass die harten Maßnahmen greifen und der Tourismus ab Dezember wieder in Gang kommt. Für dieses Ziel muss alles getan werden, damit die Infektionszahlen sinken. Es sei daher ein Eingriff in den privaten Bereich notwendig, denn es bringe nichts, wenn man die Gastronomie schließt und die Menschen sich zuhause anstecken.

»Wir können eine derartige Herausforderung nur gemeinsam schaffen.«
Gesundheitsminister Rudolf Anschober

Ausgangssperre

Härteste Maßnahme für die Bevölkerung ist sicherlich eine Ausgangssperre in der Zeit von 20 bis 6 Uhr sowie ein faktisches Besuchsverbot. Die Österreicher sind angehalten, nur zu einem einzigen weiteren Haushalt Kontakt zu pflegen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick (gültig ab 3.11.2020, 0 Uhr)

  • Sämtliche Veranstaltungen werden abgesagt bzw. verboten. Das betrifft sämtliche Bereiche aus Freizeit, Kultur und Sport.
  • Hotels müssen zusperren, Ausnahme sind Berufsreisen.
  • Die gesamte Gastronomie muss schließen. Lieferservices und Take Away sind weiterhin möglich.
  • Handel und persönliche Dienstleistungen bleiben offen.
  • Oberstufen und Universitäten stellen auf Distance Learning um. Kinderbetreuungseinrichtungen und der Pflichtschulbetrieb bleiben aufrecht.
  • In jenen Bereichen, wo es möglich ist, sollte auf Home Office umgestellt werden.
  • Es gelten Kontaktbeschränkungen, zwischen 20 und 6 Uhr gilt eine Ausgangssperre mit Ausnahmen wie etwa dem Nachgehen einer beruflichen Tätigkeit.
  • Es sollten sich generell nur mehr Personen aus max. zwei Haushalten treffen.  

Sollte sich bis Mitte November ein Abflachen der Infektionskurve einstellen, kann ab Ende November mit einer schrittweisen Öffnung gerechnet werden.

Anm. vom 14.11.: Die Maßnahmen wurden weiter verschärft, der Lockdown wurde bis 6. Dezember verlängert. (Offizielle Informationen des Sozialministeriums)

»Die neuen Maßnahmen sind mehr als lästig, aber mittlerweile leider wieder mehr als notwendig.«
Vizekanzler Werner Kogler

Ausgangsbeschränkung – Fünf Ausnahmen

Die eigene Wohnung darf ab 3. November 0 Uhr zischen 20 und 6 Uhr nur verlassen werden, wenn einer dieser fünf Gründe zutrifft:

  • Berufliche Zwecke
  • Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Betreuung bzw. Pflege Hilfsbedürftiger sowie familiäre Pflichten
  • Wenn Leib und Leben bzw. Eigentum bedroht sind
  • Zur körperlichen und psychischen Erholung

Erste Reaktionen

Spitzenkoch und Hotelier Andreas DöllererDöllerers Genießerrestaurant«, Golling) zeigt Verständnis für die Maßnahmen und meint sogar, dass das »dringend notwendig« war. Der Gastronom begrüßt das Hilfspaket, beklagt aber, dass der November stets der drittbeste Monat war.

Dies unterstreicht auch Heinz Reitbauer vom »Steirereck« in Wien: »Es braucht schnelle Hilfe, aber in Wirklichkeit brauchen wir die Möglichkeit, selbst Geschäft zu machen. Es muss belohnt werden, wenn ein Betrieb alles tut, um Hygiene- und Abstandsregeln konsequent umzusetzen.« Birgit Reitbauer ergänzt, dass es jeder Österreicher in der Hand hat, dass wir durch diese Krise kommen. Jeder muss seinen Beitrag leisten und Maske tragen, Abstand halten, Hände waschen usw. Zur Überbrückung im November wird es wieder das Zustellservice »Steirereck Hausbesuch« geben.

Auch Wolfgang Gröller, Gastgeber der Traunsee Hotels, zeigt Verständnis für die Maßnahmen der Regierung. »Mir ist die Volksgesundheit wichtig. Wenn die Zahlen so rasant steigen muss man reagieren.« Er selbst hätte die Maßnahmen nicht so rigoros umgesetzt, ist aber dankbar für die Umsatzvergütung – »Lieber würde ich es aber selber verdienen.«

Der Kärntner Spitzenkoch Hubert Wallner (Seerestaurant Saag) unterstützt die Maßnahmen der Regierung ausdrücklich und findet es »sehr schade, dass es immer noch Menschen gibt, die sich nicht an die Verordnungen halten. Ein Lockdown war nur eine Frage der Zeit.« Die finanzielle Unterstützung »finde ich sehr sehr gut für die Gastronomie«, sagt Wallner und zeigt sich vom großzügigen Umfang dessen sogar überrascht. 

Am Montag, 2. November, öffnen einige Gastronomen noch einmal, um ein »Letztes Abendmahl« zu servieren:

Vorgeschichte

Am 28. Oktober hatte es zunächst mittags eine Expertenrunde zur Lage in de Krankenhäusern und der Sicherstellung der medizinischen Versorgung gegeben, am Abend tagte dann die Corona-Ampelkommission und schaltete Österreich erstmals bundesweit auf Rot – auf Bezirksebene gibt es seit dem nur noch 16 Bezirke, die nicht rot sind. Am Freitag folgte ein Treffen mit den Sozialpartnern, danach wurde am Samstag mit den Landeshauptleuten und dem Bundespräsidenten beraten.

Mindestabstand zwischen Tischen rechtswidrig

Mitte dieser Woche war bereits bekannt geworden, dass der Verfassungsgerichtshof mehrere Bestimmungen in der Coronavirus-Verordnung als gesetzeswidrig erklärt hatte. Für die Gastronomie fällt mit dem Entscheid der in der Maßnahmenverordnung festgehaltene Mindestabstand zwischen den Tischen, damit zwischen den Besuchergruppen mindestens ein Meter Platz bleibt.

Gemäß dem Entscheid des VfGH verstößt die Maßnahme jedoch gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz, »weil es der Verordnungsgeber gänzlich unterlassen hat, jene Umstände, die ihn bei der Verordnungserlassung bestimmt haben, so festzuhalten, dass entsprechend nachvollziehbar ist, warum der Verordnungsgeber die mit diesen Regelungen getroffenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat.« Die Aufhebung wird mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft treten, heißt es in Medienberichten.

Marion Topitschnig
Autor
Bernhard Degen
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