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Zusätzlich zu den schweizweiten Schutzmassnahmen, die am 18. Oktober vom Bundesrat beschlossen wurden, planen die einzelnen Kantone weitere Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Krise. So wurden beispielsweise im Tessin bereits Clubs und Bars geschlossen, Bern führte eine Sitzpflicht in Restaurants und Bars ein und in Zürich gilt in Clubs eine Maskenpflicht. Nun veröffentlichte auch der Regierungsrat des Kanton Aargau strengere Bestimmungen, die mit Dienstag, 20. Oktober, 18 Uhr in Kraft treten und befristet bis 31. Dezember 2020 gültig sind.
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