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Bern verschärft Corona-Massnahmen

Restaurants müssen im Kanton Bern ab 30. November bereits um 21 Uhr schliessen. Zudem wird die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste auf 50 Personen beschränkt.

Update 30. November: Aufgrund der nach wie vor steigenden Zahlen positiv getesteter Corona-Fälle verschärft der Regierungsrat von Bern seine Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Pandemie weiter. Mit Montag, 30. November 2020, müssen alle Restaurants bereits um 21 Uhr statt wie bisher um 23 Uhr schliessen. Parallel dazu wird die maximale Zahl der Gäste, die sich zur gleichen Zeit in einem Gastronomiebetrieb aufhalten dürfen, auf 50 Personen beschränkt. Von den neuen Beschränkungen ausgenommen sind Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Restaurationsbetriebe für Hotelgäste. Die neue Regelung für die Gastronomie gilt bis zum 14. Dezember.


Update 7. Oktober: Der Kanton Bern führt eine Sitzpflicht in Restaurants, Bars und Discos ein. Zudem wird die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste auf 300 Personen beschränkt

Die Maskenpflicht im Detail

Ab Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Darunter fallen Geschäfte und Einkaufszentren, Poststellen, Museen, Theater, Bibliotheken, Verwaltungsgebäude, Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume, Kinos und Bahnhöfe. In Restaurants, Bars, Clubs und Diskotheken dürfen Gäste die Maske nur dann ablegen, wenn sie an einem Tisch sitzen.

Gästebeschränkung von 300 Personen

Als weitere Massnahme hat der Regierungsrat beschlossen, dass für Gäste von Bars, Clubs und Restaurants eine generelle Sitzpflicht gilt – Getränke und Speisen dürfen somit nur noch Gästen serviert werden, die sitzen. Zudem hat der Regierungsrat beschlossen, dass in Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste auf 300 Personen beschränkt wird.

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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