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Corona: Aus für Masken- und Isolationspflicht

Ab 1. April fallen in der Schweiz sowohl die Isolationspflicht für Infizierte als auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.

Ab Freitag, 1. April 2022, werden die letzten Corona-Massnahmen aufgehoben: Somit fallen die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Das hat der Schweizer Bundesrat in seiner  Sitzung vom 30. März beschlossen.

Zurück zur normalen Aufgabenteilung

Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung ist es in den vergangenen Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen ist. Mit der Rückkehr zur normalen Lage liegt die Hauptverantwortung für die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung somit nun wieder bei den Kantonen selbst.

Covid-App wird deaktiviert

Bis zum Frühling 2023 planen Bund und Kantone zudem eine Übergangsphase, in der laut Bundesrat eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben wird. So sollen Strukturen soweit aufrechterhalten bleiben, dass Bund und Kantone schnell auf neue Entwicklungen reagieren können. Das gilt vor allem für Testen, Impfen, Kontaktverfolgung, Überwachung und Meldepflicht der Spitäler. Vorerst wird aber die SwissCovid-App vorübergehend deaktiviert, da mit der Aufhebung der Isolationspflicht die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben sind.

admin.ch

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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