Auch in Bars gilt im Aargau ab sofort Maskenpflicht.

Auch in Bars gilt im Aargau ab sofort Maskenpflicht.
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Corona: Aargau verschärft Massnahmen zusätzlich

Der Kanton beschränkt die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste in Bars und Clubs auf 50 Personen. Zudem muss ab sofort auch im Sitzen eine Maske getragen werden.

Zusätzlich zu den schweizweiten Schutzmassnahmen, die am 18. Oktober vom Bundesrat beschlossen wurden, planen die einzelnen Kantone weitere Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Krise. So wurden beispielsweise im Tessin bereits Clubs und Bars geschlossen, Bern führte eine Sitzpflicht in Restaurants und Bars ein und in Zürich gilt in Clubs eine Maskenpflicht. Nun veröffentlichte auch der Regierungsrat des Kanton Aargau strengere Bestimmungen, die mit Dienstag, 20. Oktober, 18 Uhr in Kraft treten und befristet bis 31. Dezember 2020 gültig sind.

Alle Massnahmen im Überblick

  • In Bar- und Clubbetrieben dürfen sich gleichzeitig maximal 50 Gäste aufhalten.
  • Alle Gäste in Bar- und Clubbetrieben müssen eine Gesichtsmaske tragen – auch wenn sie sitzen.
  • Bei privaten Veranstaltungen mit 15 oder weniger Personen müssen ab sofort auch die Kontaktdaten erhoben werden.

Nur noch 50 Gäste in Bars und Clubs

Der Kanton Aargau beschränkt mit 20. Oktober die Anzahl gleichzeitig anwesender Personen in Bar- und Clubbetrieben auf 50 Personen. Zudem erweitert er die Maskenpflicht auf sitzende Gäste. Diese waren bisher laut der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» des Bundesrats von der Maskenpflicht ausgenommen.

Kontaktdatenpflicht bei privaten Anlässen

Zudem müssen ab sofort Veranstalter von privaten Anlässen auch bei weniger als 15 Personen die Kontaktdaten der Anwesenden erheben und diese auf Verlangen dem Contact Tracing Center des Kantons Aargau zur Verfügung stellen. Gemäss der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» war das bisher erst ab 15 Personen nötig.

ag.ch

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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