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Cannabis am Arbeitsplatz: Darauf sollten Arbeitgeber achten
Die »Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe« rät zu klaren Vorgaben.
von Alexander Schöpf
30. Juli 2024
In Deutschland dürfen volljährige Personen seit dem 1. April Cannabis in bestimmten Mengen besitzen und konsumieren. Kurz gesagt: Kiffen ist erlaubt. Viele Arbeitgeber stellen sich jetzt die Frage, wie sie mit dem Thema im Unternehmen umgehen sollen. Sprich: Sollte es den Mitarbeiter:innen erlaubt sein, auch mal während der Arbeit »einen durchzuziehen«? Die gesetzliche Unfallversicherung hat dazu eine ganz klare Position: Cannabis darf keinen Platz bei der Arbeit haben. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht arbeiten lassen, die erkennbar in einem Zustand sind, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Geregelt ist auch, dass sich Beschäftigte nicht in einen solchen Zustand versetzen dürfen, weder durch Alkohol noch durch Cannabis oder andere Drogen und Rauschmittel.
Die »Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe« (BGN) empfiehlt deshalb, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz generell zu untersagen. »Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen können hier klare Verhältnisse schaffen. Ganz wichtig dabei: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über bestehende Regelungen informiert sein. Dazu gehört die entsprechende Kommunikation«, so die BGN in einer entsprechenden Mitteilung. Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz gibt, biete es sich an, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschäftigten zu dokumentieren.
Um Unternehmen in Fragen der betrieblichen Suchtprävention unterstützend zu Seite zu stehen hat die BGN hierfür eigens die Themenseite »Suchtprävention« auf ihrem Webauftritt eingerichtet. Auf der Themenseite stehen unter anderem ein Flyer, der Beschäftigte über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Cannabis am Arbeitsplatz informiert, sowie ein Poster, mit dem Unternehmen ihre Haltung zu Cannabis im Betrieb klar kommunizieren können, zum Download bereit.
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