EU-Reform der Fluggastrechte – Vorteil für Reisende oder Airlines?
Die EU reformiert die Fluggastrechte. Im Zentrum der Debatte stehen die Entschädigungszahlungen bei Verspätungen sowie Regelungen zu Handgepäck und Zusatzgebühren.
Die Europäische Union berät derzeit über eine Reform der Fluggastrechte. Im Zentrum steht die Frage, ab welcher Verspätungsdauer Passagier:innen künftig Anspruch auf Entschädigung haben sollen. Zudem werden weitere Passagierrechte wie Handgepäcksregelungen und Reisen mit Kindern diskutiert.
Nach jahrelangen Verhandlungen versuchen EU-Parlament und Mitgliedstaaten nun erneut, eine umfassende Reform der seit 2004 geltenden Fluggastrechte auf den Weg zu bringen, wie die Tagesschau berichtet.
Debatte um Dauer der Verspätung
Aktuell gilt in der EU bei Verspätungen von Flügen eine Drei-Stunden-Grenze. Wer sein Ziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreicht, kann je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung erhalten. Das EU-Parlament spricht sich dafür aus, diese Regel beizubehalten. Mehrere Mitgliedstaaten plädieren jedoch für eine Lockerung der Vorgaben.
Diskutiert wird, ob ein Anspruch künftig erst ab vier Stunden Verspätung entstehen soll, bei Langstreckenflügen sogar erst ab bis zu sechs Stunden. Unterstützer:innen dieser Linie verweisen auf die Interessen der Fluggesellschaften und deren Wunsch nach mehr operativer Flexibilität. Verbraucherschützer:innen warnen dagegen, dass dadurch ein großer Teil der bislang berechtigten Passagier:innen – Schätzungen zufolge rund 60 Prozent – künftig keinen Anspruch mehr hätte.
Diskutiert wird auch, ob Fluggesellschaften künftig verpflichtet werden sollen, betroffenen Passagiere:innen automatisch vorausgefüllte Antragsformulare bereitzustellen, um die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern.
Ebenso im Fokus: Handgepäck und Kindersitze
Neben den Fluggastrechten werden im Rahmen der Reform auch weitere Passagierrechte diskutiert. So sollen künftig klare Regeln für Handgepäck gelten: ein persönlicher Gegenstand sowie ein zusätzliches Handgepäckstück sollen ohne Zusatzkosten erlaubt sein. Uneinigkeit besteht weiterhin über verbindliche Vorgaben zu Größe und Gewicht.
Darüber hinaus fordert das EU-Parlament weitere Verbesserungen für Reisende, etwa das garantierte kostenlose Sitzen von Kindern bis 14 Jahren neben ihren Eltern sowie die Abschaffung bestimmter Zusatzgebühren, beispielsweise für das Einchecken oder kleinere Namenskorrekturen.