Zum Inhalt springen
© Shutterstock / Symbolbild

Einigung in Brüssel: EU erweitert Fluggastrechte

Flugzeug

Flugreisende in der EU können aufatmen: Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Parlament und Mitgliedstaaten auf neue Fluggastrechte geeinigt. Entschädigungen bei Verspätungen bleiben erhalten, Familien werden entlastet und die Durchsetzung von Ansprüchen soll deutlich einfacher werden.

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf neue Fluggastrechte geeinigt. Für Reisende bringt die Reform eine Stärkung bestehender Rechte sowie einige Verbesserungen, wie die Tagesschau berichtet.

Die Europäische Union hat ihre Debatte um die Reform der Fluggastrechte beendet. Im Zentrum stand die Frage, ab welcher Verspätungsdauer Passagier:innen künftig Anspruch auf Entschädigung haben sollen. Zudem wurden weitere Passagierrechte wie Handgepäcksregelungen und Reisen mit Kindern diskutiert.

Entschädigungsansprüche blieben erhalten

Die wichtigsten Ergebnisse: Die bisherigen Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen bleiben erhalten. Wer sein Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht, kann weiterhin Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 Euro haben. Bei längeren Flugstrecken sind auch künftig Entschädigungen von bis zu 600 Euro möglich.

Mehrere EU-Staaten hatten gefordert, Entschädigungen erst bei deutlich längeren Verspätungen auszuzahlen. Diese Pläne konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Stattdessen sollen Airlines künftig dafür sorgen, dass Passagier:innen ihre Ansprüche einfacher und transparenter geltend machen können.

Namensänderung und Buchung via App

Auch bei Zusatzgebühren gibt es Neuerungen. Fluggesellschaften sollen künftig keine Kosten mehr verlangen dürfen, wenn Reisende ihren Namen auf dem Ticket ändern möchten. Familien werden ebenfalls entlastet: Eltern sollen nicht extra bezahlen müssen, um gemeinsam mit ihren Kindern sitzen zu können.

Zudem sollen Reisende künftig nicht dazu verpflichtet werden können, für Buchung oder Reiseabwicklung eine bestimmte App zu nutzen oder ein Online-Konto anzulegen.

Keine Einigung bei Handgepäcksregelung

Keine Einigung gab es hingegen beim Handgepäck. Die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem kostenlosen kleinen Kabinenkoffer wurde nicht übernommen. Viele Airlines können dafür weiterhin Gebühren verlangen.

Reform gilt als Stärkung bestehender Rechte

Im Europäischen Parlament wird die Einigung überwiegend als Erfolg für Verbraucher:innen gewertet. Gelobt werden vor allem die stärkere Durchsetzung bestehender Rechte und die größere Transparenz für Passagier:innen.

Bevor die neuen Regeln gelten, müssen Parlament und Mitgliedstaaten dem Kompromiss noch formell zustimmen. Danach erhalten die Fluggesellschaften ein Jahr Zeit für die Umsetzung. Mit dem Inkrafttreten der Reform wird daher frühestens 2027 gerechnet.


Travel-Redaktion
Autor
Mehr zum Thema
1 / 12