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© Flughafen Zürich AG

Flughafen Zürich erlaubt neu Flüssigkeiten bis zwei Liter im Handgepäck

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Gute Nachrichten für Reisende: Ab Freitag, 26. Juni 2026, dürfen am Flughafen Zürich Flüssigkeiten in Behältern bis zu zwei Litern ins Handgepäck. Ganz ohne Einschränkungen gilt die neue Regel aber nicht.

Am Flughafen Zürich wird Reisen ab Freitag, 26. Juni 2026, etwas unkomplizierter: Lokal abfliegende Passagier:innen dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck künftig in Behältern mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen mitführen. Damit wird die bisherige 100-Milliliter-Grenze deutlich gelockert. Auch das separate Verpacken in einem transparenten Ein-Liter-Beutel ist nicht mehr nötig.

Neue CT-Scanner

Möglich wird die Lockerung durch neue CT-Scanner im Sicherheitskontrollgebäude. Sie analysieren das Handgepäck dreidimensional und können Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte zuverlässig kontrollieren. Ab dem 26. Juni können deshalb auch Laptops, Tablets und Flüssigkeiten an allen Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude im Gepäck bleiben.

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Wer direkt ab Zürich fliegt, kann grössere Flüssigkeitsbehälter grundsätzlich bis zum Zielort mitnehmen. Für die Einreise selbst sind allerdings weiterhin die jeweiligen Zoll- und Einfuhrbestimmungen des Ziellandes entscheidend. Problematisch kann es bei Umsteigeverbindungen werden, wenn Reisende am Transitflughafen die Sicherheitskontrolle erneut passieren müssen. Dann gelten die jeweiligen lokalen Bestimmungen.

Vorsicht bei Transfer und Thermosflaschen

Für Transferpassagier:innen, die in Zürich umsteigen, bleibt vorerst alles beim Alten. In den entsprechenden Kontrollbereichen ist die neue CT-Technologie noch nicht installiert. Dort dürfen Flüssigkeiten weiterhin nur in Behältern bis maximal 100 Milliliter mitgeführt werden, verpackt in einem transparenten, wiederverschliessbaren Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen.

Einen weiteren Haken gibt es bei doppelwandigen Flaschen wie Thermosflaschen: Diese dürfen nur leer mitgenommen werden. Grund dafür ist ihr mehrschichtiger Aufbau, der die Kontrolle des Inhalts erschweren kann. Auch für die Rückreise gelten je nach Flughafen weiterhin unterschiedliche Bestimmungen. Reisende sollten deshalb beachten, dass die neue Zwei-Liter-Regel nicht automatisch für andere Flughäfen oder Umsteigeverbindungen gilt.


Redaktion
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