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© Shutterstock (Symbolbild)

Thailand verschärft Gesetze für Verkauf und Konsum von Alkohol

Alkohol
Thailand

Ein Bier am Strand oder ein Sundowner bei Sonnenuntergang? In Thailand wird das künftig schwieriger werden. Neue Gesetze schränken den Konsum und Verkauf von Alkohol stark ein. Verstöße können teuer werden.

Wer im Thailand-Urlaub zum Sundowner greifen möchte, muss sich künftig auf deutlich schärfere Vorschriften einstellen. Die Regierung hat neue Regelungen zum Verkauf und Konsum alkoholischer Getränke eingeführt, die sowohl Einheimische als auch Tourist:innen betreffen. Ein kühler Drink am Nachmittag oder am Strand ist künftig nur noch eingeschränkt möglich – wer sich nicht an die neuen Zeiten hält, riskiert hohe Geldstrafen.

Neue Zeiten für den Alkoholverkauf

Bereits seit Jahrzehnten gelten in Thailand zeitliche Einschränkungen beim Verkauf von Alkohol. Nun hat die Regierung diese Vorschriften noch einmal verschärft: Nach dem überarbeiteten »Alcoholic Beverage Control Act«, der am 8. November in Kraft getreten ist, darf Alkohol nur noch zwischen 11 und 14 Uhr sowie von 17 Uhr bis Mitternacht verkauft oder konsumiert werden.

Außerhalb dieser Zeiten drohen empfindliche Strafen – und zwar nicht nur für den Handel, sondern auch für Gäste. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Baht (rund 270 Euro) rechnen.

Tourismusbranche kritisiert die Entscheidung

Gastronomie und Handel sehen die Verschärfungen kritisch. Zahlreiche Betreiber:innen haben sich bereits über die wirtschaftlichen Folgen beschwert, da Tourist:innen häufig nicht über die restriktiven Zeiten informiert sind und dadurch Umsätze verloren gehen. Die Regierung begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, Alkoholmissbrauch einzudämmen und öffentliche Ordnung zu fördern.

Strenge Verbote bleiben bestehen

Neben den neuen Verkaufszeiten gelten auch weiterhin klare Grenzen:

  • Der Konsum von Alkohol ist unter 20 Jahren verboten.

  • Trinken im Auto oder anderen Fahrzeugen ist nicht erlaubt.

  • Werbung für alkoholische Getränke – auch mit Prominenten – bleibt untersagt.

Ausnahmen gibt es lediglich für internationale Flughäfen, lizenzierte Bars und Clubs sowie Hotelrestaurants. Normale Cafés und Speiselokale ohne Unterhaltungsbetrieb fallen dagegen unter die neuen Beschränkungen.

Hintergrund der Regelung

Die zeitlich begrenzten Verkaufsfenster gehen auf eine Verordnung aus den 1970er Jahren zurück. Ursprünglich sollte damit verhindert werden, dass Beamte während der Mittagspause zu tief ins Glas schauen. Über Jahrzehnte blieb diese Regel bestehen – und ist bis heute ein Grund, warum viele Urlauber:innen beim Versuch, nachmittags ein Bier zu bestellen, überrascht werden.


Travel-Redaktion
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