Wie bitte? Sächsin bucht aus Versehen Bordeaux statt Porto
Eine undeutliche Aussprache im Reisebüro kann teuer werden. Fast 300 Euro muss eine Kundin aus Sachsen für einen Flug zahlen, den sie nie angetreten hat – weil sie statt Porto versehentlich Bordeaux gebucht hat.
Seit Jahren kursieren Geschichten von Reisenden, die mit Shorts, Sonnenhut und Känguru-Erwartung im Gepäck plötzlich in den Alpen statt am Bondi Beach stehen. Der Grund: Sie haben »Australia« mit »Austria« verwechselt. Dass solche Missverständnisse nicht nur Stoff für Anekdoten sind, sondern handfeste finanzielle Folgen haben können, zeigt ein Fall aus Deutschland. Denn auch zwischen Porto und Bordeaux reicht manchmal eine undeutliche Aussprache – und der Urlaub nimmt eine völlig andere Richtung.
Im konkreten Fall hatte die Kundin telefonisch einen Flug buchen wollen. Ihr Wunschziel: Porto. Das Ergebnis: Bordeaux. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, wo die Mitarbeiterin des Reiseunternehmens erklärte, sie habe die Flugroute vor Abschluss der Buchung zweimal in korrektem Hochdeutsch wiederholt. Damit sei – juristisch betrachtet – ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Eine Buchung ist auch dann wirksam, wenn der Zielort aufgrund sprachlicher Unschärfe falsch verstanden wird. Die Verantwortung liegt beim Kunden – nicht beim Reisebüro.
Laut der Begründung muss nicht das Reisebüro sicherstellen, dass es richtig hört – sondern der Kunde, dass er richtig verstanden wird. Dialekt, Nuscheln oder missverständliche Betonung gehen damit zulasten der buchenden Person. Die sächsische Kundin musste demnach den vollen Reisepreis von 294 Euro zahlen.
Verreisen nach Gehör – kein Einzelfall
So kurios der Fall klingt, er ist keine Ausnahme. In der Welt des Reiserechts gibt es eine kleine Sammlung geografischer Verwechslungen, die regelmäßig für Kopfschütteln sorgen. Jedes Jahr stehen Urlauber im französischen Rodez, obwohl sie eigentlich nach Rhodos wollten – klingt ähnlich, aber ist geografisch gesehen weit entfernt. Auch im kanadischen Sydney in Nova Scotia sollen Reisende ausgestiegen sein, die sich schon gedanklich am berühmten Opernhaus von Sydney, Australien, gesehen haben. Im Zweifel gilt: Nachfragen, buchstabieren und bestätigen lassen. Oder selbst klicken und online buchen. Aber bitte auf Autokorrektur achten!