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Das sind die beliebtesten Frühstück- und Brunch-Spots Deutschlands

Sie haben entschieden: In diesen Lokalen kann man der Falstaff-Community nach hierzulande am besten frühstücken & brunchen.

Die Gastronomie hat endlich wieder fast überall in Deutschland geöffnet und es ist nach vielen Monaten wieder möglich mit Freunden und Familie im Lieblingslokal zu frühstücken oder zu brunchen. Ob Café, Restaurant oder Hotel, wir suchen die besten Orte um in Deutschland ausgiebig, aber vor allem genussvoll die bekanntermaßen »wichtigste Mahlzeit des Tages« einzunehmen.

Die Sieger:

Baden-Württemberg: Netzer (Stuttgart)
Bayern: Dinzler Kaffeerösterei (Irschenberg)
Berlin: Frühstück 3000
Brandenburg: Zum Brotsommelier (Heidsee)
Hessen: Heimathafen (Offenbach)
Niedersachsen: Norder Kaffeemanufaktur (Norden)
Rheinland-Pfalz: Willems im Altstadtcafé (Mainz)
Nordrhein-Westfalen: Birdie & Co Deli Café (Düsseldorf)
Hamburg: Altonaer Fischauktionshalle 

Die vollständigen Listen, inkl. der Ergebnisse, finden Sie untenstehend. 

bayern



baden-württemberg


berlin


brandenburg


hessen


niedersachsen


rheinland-pfalz


nordrhein-westfahlen


Hamburg



NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.


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Csilla Berdefy
Csilla Berdefy
Portal-Managerin falstaff.de / Redakteurin
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