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Keine Sperrstunde mehr: Das gilt nun in der bayerischen Gastronomie

Die neuen Regelungen und weitere Beschlüsse des bayerischen Kabinetts im Überblick.

Bayern führt wie angekündigt ab dem 09. Februar zahlreiche Corona-Lockerungen ein. Begründet wurden die Erleichterungen von der Staatsregierung mit der stabilen Lage in den Kliniken.

»Durch die verschlechterten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes sind die Betriebe dringend auf jeden Umsatzzugewinn angewiesen. Aktuell sehen sich über die Hälfte aller gastgewerblichen Betriebe in ihrer Existenz gefährdet«, so DEHOGA Bayern Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. Er appelliert deshalb auch an die Bundesregierung: »Ein Ende der Krise ist in Sicht, jetzt dürfen wir nicht auf den letzten Metern die Grundlage für den heimischen Tourismus verlieren. Wir brauchen Verbesserung bei den Wirtschaftshilfen und beim Kurzarbeitergeld sowie die Entfristung der reduzierten Umsatzsteuer mit Einbezug von Getränken«.

Diese Regeln gelten für die bayerische Gastronomie:

  • Die Corona Sperrstunde ab 22.00 Uhr ist aufgehoben. Es gelten wieder die normalen lokalen Richtlinien. 
  • Für die Innen,- als auch für die Außengastronomie gilt weiterhin die 2G Beschränkung und FFP2-Maskenpflicht.
  • Kinder unter 14 Jahren sind allgemein von der 2G-Pflicht ausgenommen.
  • Bei Kulturveranstaltungen soll wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent erlaubt werden – aktuell sind es höchstens 50 Prozent. 
  • Die Nachtgastronomie – Bars, Kneipen, Clubs und Diskotheken bleibt weiterhin geschlossen.

     

Amina Illenseer
Amina Illenseer
Chefredakteurin Russland
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