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Alfons Schuhbeck zu über vier Jahren Haft verurteilt

Koch
Finanzen
München

Am letzten Prozesstag wurde der einstige Starkoch wegen Insolvenzverschleppung und Betrug mit Corona-Hilfen zu einer Haftstrafe von mehr als vier Jahren verurteilt. Ob die Strafe vollstreckt wird, ist wegen seiner Erkrankung weiterhin offen.

Das Landgericht München I hat den früheren Starkoch Alfons Schuhbeck am letzten Prozesstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Grundlage sind Urteile wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs mit Corona-Hilfen und einer bereits rechtskräftigen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Ob Schuhbeck seine Haftstrafe antreten wird, ist jedoch unklar – die Vollstreckung ist derzeit aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt.

Bereits im Jahr 2022 war Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass der 76-Jährige über Jahre hinweg Einnahmen aus seinen Restaurants manipulierte und rund 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzog. Die Vollstreckung dieser Strafe ist seit Mai 2025 aufgrund einer schweren Krebserkrankung des Kochs unterbrochen. Laut Staatsanwaltschaft ist offen, ob und wann die Haft wieder aufgenommen wird. Es wird geprüft, wie die medizinische Behandlung von Schuhbeck während des Strafvollzugs gewährleistet werden kann. Bis zu einer Entscheidung bleibt er auf freiem Fuß.

Teilgeständnis vor Gericht

Im aktuellen Verfahren ging es vor allem um die Insolvenzverschleppung und den Betrug mit Corona-Hilfen. Die Staatsanwaltschaft warf Schuhbeck vor, sein Firmenimperium trotz bereits bestehender Zahlungsunfähigkeit über Jahre weitergeführt und dabei auch während der Pandemie unrechtmäßig Corona-Hilfen beantragt zu haben. Dabei habe er die »beispiellose nationale Notlage« für persönliche Vorteile ausgenutzt und »aus grobem Eigennutz« gehandelt, so die Anklage.

Das Gericht wertete die Verschleppung der Insolvenz als schwerwiegenden Verstoß. Laut Insolvenzverwalter sind die Chancen für Gläubiger, ihre Forderungen zurückzuerhalten, gering: Viele der Firmen waren schon Jahre vor der offiziellen Insolvenz faktisch pleite, und eine ordentliche Buchhaltung habe lange gefehlt. Die Rückzahlungsquote wird im niedrigen zweistelligen Prozentbereich vermutet.

Schuhbeck selbst gestand im Prozess die Vorwürfe teilweise ein und erklärte, schon lange vor der Insolvenzanmeldung von den finanziellen Schwierigkeiten gewusst zu haben. Seine Verteidigung hob seine langjährige Leidenschaft fürs Kochen und seine Kooperationsbereitschaft hervor.

Privat ist Schuhbeck ebenfalls mit großen Herausforderungen konfrontiert, wie er immer wieder betont: Er lebt von einer Rente knapp über 1.100 Euro, hat Mietrückstände in Höhe von mehreren Tausend Euro und muss seine persönlichen Verhältnisse neu ordnen.


 

Redaktion
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