Whisky Verkostung im »Park Hyatt Vienna«.

Whisky Verkostung im »Park Hyatt Vienna«.
© Park Hyatt Vienna

Zigarrenlounge: Smokers Paradise?

Ist sie ein gediegenes Refugium für Genießer oder eher die nicht mehr zeitgemäße Umsetzung einer qualmenden Angewohnheit? PROFI hat nachgefragt.

Für viele ist sie – vor allem während der kalten Wintermonate – ein Platz zum Freifühlen und Genießen in exklusivem Ambiente. In den Genuss einer feinen Zigarre in Kombination mit einem Glas edlen Whiskey, Cognac oder gereiftem Wein zu kommen, kann für Gäste zum Highlight eines Urlaubsabends werden. Doch was bedeutet dieses Zusatzangebot für die Hoteliers? Im »Kempinski Hotel Frankfurt Gravenbruch« ist man von der Zigarrenlounge als Umsatzbringer überzeugt, es werden sogar eigens kreierte Packages dazu angeboten. »Unseren Gästen in der ›Smokers 100‹ bieten wir exklusive Events wie die ›Gentlemens Time‹, bei der man den Alltag mit einer Zigarre, passender Schokolade, Classic Drinks und dazu Sandwiches vorüberziehen lassen kann. Da auch Frauen immer öfter eine gute Zigarre schätzen, bieten wir das Package auch als ›Ladies Time‹ an«, so Jennifer Russell, F&B Executive im »Kempinski Gravenbruch«. »Außerdem offerieren wir auch individuelle Incentives wie  Zigarrenverkostungen.«

Hierbei spielen natürlich die Ausstattung und Atmosphäre eine große Rolle. Meist dunkles Holz, warme Erdtöne und gemütliche, weiche Sitzmöbel aus hochwertigen Materialien machen den Charme einer Zigarrenlounge aus. Wie auch im »Severin*s Resort und Spa« auf Sylt. »Eine Zigarrenlounge ist zwar eine nicht gerade kostengünstige Anschaffung, aber ein unvergleichlicher Gewinn für unser Haus. Der Getränkekonsum ist deutlich höher, als dies ohne Lounge der Fall wäre. Viele Gäste kommen gezielt wegen der Lounge, sie ist inselweit hoch geschätzt«, lässt uns »Severin*s« F&B-Manager Sebastian Lausch wissen. Und auch er bestätigt, dass immer mehr Frauen eine Zigarre in Kombination mit einem Glas Whiskey schätzen würden. »Bei leichtem Jazz und prasselndem Kaminfeuer fühlen sich sowohl Frauen als auch Männer wohl.«

Dunkles Holz, warme Erdtöne und gemütliche, weiche hochwertige Sitzmöbel machen den Charme einer Zigarrenlounge aus. 
© Quellenhof Luxury Resort
Dunkles Holz, warme Erdtöne und gemütliche, weiche hochwertige Sitzmöbel machen den Charme einer Zigarrenlounge aus. 

Gute Luft statt Zigarrenduft

Auf der anderen Seite gibt es auch Top-Betriebe, die bereits umgedacht haben. Der Fünf-Sterne-Betrieb »Salzburgerhof« in Zell am See hat seine Raucher-Lounge erst vor kurzem »eliminiert«. Gisela Holleis, die als »Grand Dame« der Hotellerie gilt, und ihr Team freuten sich über das 2015 in Österreich festgelegte generelle Rauchverbot in der Gastronomie, das ab Mai 2018 gelten sollte. Umso größer war die Enttäuschung, als dieses Jahr im März dessen Entkräftigung beschlossen wurde. »Wir hielten jedoch mit dem Land Salzburg am Entschluss fest und eliminierten ohne Wenn und Aber mit Ende der Saison unsere Smokerlounge.« Mitunter gute Gründe dafür waren laut Holleis auch die Beobachtungen des durch Nikotin entstehenden Leids im Umfeld. Angst vor Umsatzeinbußen habe man absolut nicht. 
»Das Wohlbefinden eines Gastes kann nicht vom Nikotinkonsum abhängig sein. Unsere Gäste schätzen das gesunde Essen unserer Haubenküche, begleitet von hervorragenden, ausgewählten Weinen und Köstlichkeiten und genießen die Gemütlichkeit, die gute Luft und die angenehme Atmosphäreunseres Wellnessbetriebs.«

»Wir eliminierten ohne Wenn und Aber mit Ende der Saison unsere Smokerlounge.«   
Gisela Holleis Grand Dame der Hotellerie, »Salzburgerhof«

In die gleiche Kerbe schlägt Alexander Hörmann vom »Sonnenalp Resort« im Allgäu. In Bayern gilt seit 2010 absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. »Seit der Einführung der gesetzlichen Nichtraucherregelungen sind unsere gesamten innenliegenden Räumlichkeiten Nichtraucher-Bereiche. Und wir haben auch nicht vor, das in Zukunft zu ändern.«

Aus der Raucherlounge im »Salzburgerhof« wurde eine neue Lobby für die Gäste.
© Paul Dahan
Aus der Raucherlounge im »Salzburgerhof« wurde eine neue Lobby für die Gäste.

Must-Have im Luxussegment?

Im »Quellenhof Luxury Resort Passeier« in Südtirol sieht man die Zigarrenlounge zwar nicht als eigenen Umsatzbringer, hält sie jedoch trotzdem für eine gute Investition. »Der Getränkekonsum wird dadurch nicht gesteigert. Die Gäste genießen ihre bevorzugten Getränke wie Gin Tonic, ein gutes Glas Wein oder Cognac auch ohne Zigarre oder Zigarette. Aber eine Zigarrenlounge ist natürlich ein tolles Zusatzangebot. Und ein exklusiver Bereich, der sehr gut abgetrennt ist, dadurch fühlt sich niemand gestört«, so Dagmar Gruber, Marketingleitung im »Quellenhof«.  Hingegen im Tiroler Top-Betrieb »Stock Resort« erfährt man die »Smokers Lounge« als Hotspot für Whiskey-Trinker und Zigarrenliebhaber. »Zu einer genussvollen Zigarre trinkt man auch gerne ein gutes Glaserl, wir haben hier eine sehr große Auswahl, die von den Gästen hochgeschätzt wird. Als stylischer und gemütlicher Raum ist unsere ›Smokers Lounge‹ zum echten Lieblingsplatz für viele Gäste geworden – egal ob Raucher oder Nichtraucher«, ist »Stock«-PR-Managerin Sabrina Rupprechter überzeugt.

Immer mehr Frauen wissen eine Zigarre mit einem Glas Whisky zu schätzen.
© STOCK Resort
Immer mehr Frauen wissen eine Zigarre mit einem Glas Whisky zu schätzen.

Und auch im »Park Hyatt Vienna« sieht man in der Zigarrenlounge viel mehr Vor- als Nachteile, lässt uns Manager Thomas Peter wissen: »Die Kombination aus authentischem Ambiente, fachkundigem Personal und toller Auswahl an erstklassigen Produkten macht den Charme unseres ›Living Rooms‹ aus, begünstigt die Nachfrage und ist genauso exklusiv wie der Rest unseres Hauses.« 

Nicht selten habe der »Living Room« auch eine magische Anziehung auf Gäste, die sich dort nur für einen Kaffee oder Tee aufhalten. Zusatzangebote für Gäste wie die Lagerung der privaten Whiskeys in kleinen Schließfächern oder die Aufbewahrung der Zigarren im begehbaren Humidor sorgen zusätzlich für Zuhause-Gefühl. Dafür nimmt man als Hotelier gerne auch den finanziellen Mehraufwand in Kauf, wie Jennifer Russell vom »Kempinski« bestätigt: »Natürlich bedeutet eine Smokers Lounge mehr Kosten, da Fachwissen erforderlich ist und wir unsere Mitarbeiter dementsprechend schulen müssen. Dann sind da noch die Instandhaltung des Humidors und der Lüftungsanlage.« Doch trotz allem ist für viele Top-Betriebe ein Smoking Hotspot absolutes Must-have. Sebastian Lausch von Severin*s bringt die branchengängige Meinung auf den Punkt: »Im Luxussegment gehört eine Zigarrenlounge ja fast zum guten Ton.« Und dennoch zeigen einige Fünf-Sterne-Häuser erfolgreich, dass es auch anders geht.

Der »Living Room« im »Park Hyatt Vienna« zählt auf authentisches Ambiente, fachkundiges Personal und erstklassige Produkte.
© Park Hyatt Vienna
Der »Living Room« im »Park Hyatt Vienna« zählt auf authentisches Ambiente, fachkundiges Personal und erstklassige Produkte.

Rechtliche Situation im D-A-CH Raum

Die gesetzlichen Regelungen zum Rauchverbotstellen sich in jedem Land und noch dazu in vielen Bundesländern unterschiedlich dar:

Deutschland
In Deutschland gilt ein generelles Rauchverbot für Gaststätten und Kneipen in den drei Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und im Saarland, in den anderen 13 Bundesländern gelten Ausnahmeregelungen für Nebenräume in Gaststätten und für Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern. Die Auslegung dieser Ausnahmen kann sich zwischen diesen Bundesländern im Detail unterscheiden, so schreibt zum Beispiel Hamburg als einziges Bundesland eine Luftschleuse für Raucherbereiche vor und in manchen Bundesländern darf in Raucher-Gaststätten kein aufwendig zubereitetes Essen serviert werden.

Dazu Stefanie Heckel vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA): »Es gilt: Dort, wo gegessen wird, wird nicht geraucht. Damit wurde unserer Ansicht nach ein guter Kompromiss gefunden, der allgemein akzeptiert wird. In Ländern wie NRW und Bayern mit einem strikten Rauchverbot sieht es leider anders aus. Hier sind die Umsätze in der getränkegeprägten Gastronomie eingebrochen.«

Schweiz
In der Schweiz ist das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen bzw. -betrieben bis maximal 80 Quadratmetern Fläche erlaubt. Diese Ausnahme wird allerdings nur in zehn Kantonen angewandt, die nur ca. 18 Prozent der Schweizer Bevölkerung beheimaten. In den 16 anderen Kantonen gelten strengere Regeln. In sieben davon gilt die Vorschrift, dass in abgetrennten Raucherzimmern nicht bedient werden darf.

Österreich
In Österreich gilt gem. § 13 Abs. 2 TNRSG in Hotels und vergleichbaren Beherbergungsbetrieben Rauchverbot in all jenen allgemeinen Teilen, auf die die Sonderregelungen für Gastronomie (§ 13a) nicht anwendbar sind. Dort darf nur ein Nebenraum als Raucherraum eingerichtet werden, in dem allerdings keine Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden dürfen. Es müsste also im Einzelfall geprüft werden, ob etwa ein Dachboden, der zu einer Raucherlounge umfunktioniert werden soll, als »Nebenraum« eingestuft werden kann.

Soll ein Dachboden als Raucherlounge mit gastronomischem Angebot eingerichtet werden, müsste dieser, um im Gesamten als Raucherbereich geführt werden zu können, kleiner als 50 Quadratmeter sein und – gem. höchstgerichtlicher Judikatur – quasi wie ein eigenständiges Lokal innerhalb des Hotels geführt werden. Mehr als 50 Quadratmeter große Räume (»Lokale« dieser Art) müssten entsprechend den Vorgaben des § 13a TNRSG zwingend über eine bauliche Abtrennung verfügen (Hauptraum und mehr als 50 Prozent der Verabreichungsplätze rauchfrei). In beiden Fällen muss gewährleistet sein, dass der Rauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Bereiche dringt. 

Quellen:
 DEHOGA (DE), BAG (CH), BMASGK (A)

Nicole Schlaffer
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