Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen essen zwei Milliarden Menschen weltweit Insekten.

Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen essen zwei Milliarden Menschen weltweit Insekten.
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Aufgeklärt: Falschinfos zu Lebensmitteln mit Insekten in sozialen Netzwerken

Auch zwei Wochen nach Inkrafttreten neuer Verordnungen der EU-Kommission sorgt das Thema »Insekten in Lebensmitteln« weiter für Aufregung unter Konsument:innen.

Insekten sind keine Weichtiere, auch nicht im Larvenstadium. Der Hinweis auf »in Produkten enthaltene Weichtiere« lässt sich viele Konsument:innen denken, die Produkte würden Insekten enthalten. Ist die Sorge berechtigt?

Weichtiere in Lebensmitteln

Aktuell kursierenden Gerüchten zufolge fänden sich demnach etwa auch Insekten in Teigwaren. Zu der Gruppe der Weichtiere gehören etwa Schnecken, Muscheln und Tintenfische. Daraus gewonnene Erzeugnisse werden unter anderem »in Würzpasteten, Paella, Suppen, Soßen, Marinaden oder Feinkostsalaten verarbeitet«. Jene müssen in Produkten laut einer EU-Richtlinie (2006/142/EG) spätestens seit Weihnachten 2008 als Allergene berücksichtigt und auf Produkten gekennzeichnet werden.

Allergiker:innen und Phobiker:innen

Somit müssen seither alle in der EU erhältlichen allergenen Lebensmittel und Speisen entsprechend gekennzeichnet sein. Konsument:innen mit Allergien (oder Phobien) können also bereits seit vielen Jahren entscheiden, welche Produkte sie bedenkenlos kaufen und verzehren können und auf welche sie besser verzichten. Das ist also nicht erst seit der neuen EU-Verordnung in Bezug auf Insekten so.

Wie Produkte mit Insekten vermeiden?

Es handelt sich bei den Regelungen zu »Novel Food« Larven, Insekten und dergleichen) um eine Übergangsregelung – die genaue Art der Kennzeichnung ist noch nicht final festgelegt. Um bis zu diesem Zeitpunkt Produkte mit Insektenpulver zu meiden, können Konsument:innen auf folgende Inhaltsstoffe auf der Zutatenliste achten:

  • Die Wanderheuschrecke taucht in der Zutatenliste als Locusta migratoria auf.
  • Die Larven des Mehlwurms werden mit Tenebrio molitor/gelber Mehlwurm gekennzeichnet.
  • Die Hausgrille tritt auf der Zutatenliste als Acheta domesticus auf.
  • Die Larven des Glänzendschwarzen Getreideschimmelkäfers, bzw. Buffalowürmer werden als Alphitobius diaperinus gekennzeichnet. (APA)

Redaktion
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