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© Xenia Trampusch

Braucht Österreich ein neues Weingesetz?

Weingut
Burgenland
Politik

Der »Blaufränkisch Alte Reben Lutzmannsburg 2023« vom Weingut Moric wurde vom US-Weinkritiker James Suckling mit der Höchstwertung von 100 Punkten ausgezeichnet. Gleichzeitig wird genau dieser Wein im eigenen Land als fehlerhaft bewertet und erhält keine staatliche Prüfnummer. Zeit für ein neues Weingesetz?

Erstmals erhielt ein Rotwein aus Österreich die Höchstwertung vom renommierten Weinkritiker James Suckling. In Österreich bekommt der »Blaufränkisch Alte Reben Lutzmannsburg 2023« vom Weingut Moric allerdings keine staatliche Prüfnummer vom Bundesamt für Weinbau.

»Der Prüfprozess geht auf die sogenannte strenge Weingesetzgebung nach dem österreichischen Weinskandal von 1985 zurück. Er soll sicherstellen, dass kein fehlerhafter Wein in Umlauf gebracht wird. Die Sinnesprüfung wurde eingeführt, weil kein Wein durch die chemische Analyse vollständig erfasst werden kann. Deshalb werden seither alle eingereichten Weine blind verkostet und dann per Mehrheitsbefund angenommen oder abgelehnt. Unser Lutzmannsburg Alte Reben 2023 ist zweimal abgelehnt worden«, so Roland Velich, der Winzer des Weinguts Moric.

Er darf also weder die Lage noch den Ort oder das Burgenland aufs Etikett drucken. Damit darf der derzeit höchstbewertete Rotwein der österreichischen Weingeschichte nur als »Wein aus Österreich« verkauft werden. »Stellen Sie sich vor, Romanée-Conti dürfte nur als Wein aus Frankreich verkauft werden. Genauso ist das für uns«, so Velich.

»In der Geschichte des österreichischen Weins war es noch nie der Fall, dass ein hiesiger Rotwein die Höchstbewertung bekam, das war Weinen wie Romanée-Conti oder Chateau Margaux vorbehalten. Unser Wein wurde aber auch in Österreich von verschiedenen Verkoster:innen maximal hoch bewertet.« Auch von Falstaff wurde der Wein als Sortenbester mit 99 Punkten eingestuft.

Dunkles Rubingranat, violette Reflexe, dezente Randaufhellung. Feines Waldbeerenkonfit, frische Herzkirschen, Nuancen von Preiselbeeren und Brombeeren, zarte Kräuterwürze,...
Burgenland, Österreich

Velich ist damit kein Einzelfall: Immer mehr Winzer:innen, die auf Spontangärung, den Verzicht auf Schönungsmittel und eine starke Herkunftsprägung setzen, bestehen die amtliche Sinnesprüfung nicht. Velich spricht in diesem Zusammenhang von einer industriellen Schlagseite: Die Prüfer:innen seien auf Industrieweine eingestellt. Weine mit stabilen Geschmacksprofilen aus Reinzuchthefen gelten dabei schnell als »sortentypisch« und »sauber«, während charakterstarke, terroirgeprägte Weine eher als fehlerhaft eingestuft werden. Laut den Zahlen des Bundesamtes für Weinbau, sind 2024 von 33.500 Mustern 6,4 Prozent als Qualitätswein abgelehnt worden, also etwas mehr als 2000.

Einer ganzen Stilistik, die in aller Welt bewundert wird, wird das Existenzrecht abgesprochen. Das ist groteskes Marketing, das Österreich im Ausland lächerlich macht.

– Roland Velich

Velich spricht sich daher für eine Reform des Weingesetzes aus: Die sensorische Prüfung sollte entweder abgeschafft oder deutlich professionalisiert werden. Künftig solle nur noch stichprobenartig verkostet werden – und zwar ausschließlich dann, wenn die chemische Analyse Auffälligkeiten ergibt. Winzer:innen, die ihr Terroir möglichst authentisch zum Ausdruck bringen wollen, dürften nicht länger durch ein Prüfsystem benachteiligt werden, das an industriellen Standards ausgerichtet sei.

Nur wenige andere Winzer haben in den letzten Jahren für so viel Gesprächsstoff gesorgt wie Roland Velich. Er hat es sich zum erklärten Ziel gesetzt, der Sorte Blaufränkisch...
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