Polizei-Einsatz trotz Genehmigung: 450 Kilo Bärlauch falsch gepflückt
In Baden-Württemberg wird aus der ersten großen Bärlauch-Ernte der Saison ein Fall für die Polizei – obwohl eine passende Genehmigung vorlag. Es gab nur einen Irrtum.
Mit den ersten warmen Tagen beginnt auch die kurze, intensive Bärlauch-Saison. Die Ernte erfolgt in einem engen Zeitfenster, die Nachfrage ist entsprechend hoch. Umso wichtiger sind klare Abläufe und präzise Abstimmungen, insbesondere wenn größere Mengen gesammelt werden. Während Privatpersonen nämlich Bärlauch nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf pflücken dürfen, oft als »Handstrauß« bezeichnet, sind für gewerbliche Ernten mehrere Genehmigungen erforderlich. Diese müssen zuvor sowohl von Behörden als auch von den jeweiligen Grundstückseigentümern eingeholt werden.
Da wäre nur noch ein Haken, dessen Auswirkung zuletzt 50 Erntehelfer am eigenen Leib erfahren mussten. Sie waren Ende März in einem Waldstück bei Öhringen im Einsatz, um Bärlauch zu sammeln – mit offizieller Genehmigung. Soweit, so gut! Bis die Polizei eintraf und sie darauf aufmerksam machte, dass sie am falschen Ort pflücken würden: Statt der genehmigten Fläche wurde ein angrenzendes Grundstück abgeerntet. Als die Polizei eintraf, waren bereits rund 450 Kilogramm des Wildkrauts gepflückt.
Kein Einzelfall
Für den betroffenen Grundstückseigentümer ist die Sache klar: Ohne seine Zustimmung sei die Ernte nicht rechtmäßig. Am Ende konnten sich die Beteiligten zum Glück einigen. Der Vorfall in Öhringen ist nicht der erste seiner Art. Bereits vor zwei Jahren kam es in der Region zu einer ähnlichen Verwechslung, bei der sogar mehrere Tonnen Bärlauch auf dem falschen Grundstück geerntet wurden. Im Zweifel lohnt es sich, Genehmigungen und Rahmenbedingungen mehrfach zu überprüfen – vor allem aber die Adresse.