Votingaufruf

Votingaufruf
© Shutterstock

Voting: Die beliebtesten Aperitivo-Spots in Deutschland 2023

Falstaff sucht die beliebtesten Aperitivo-Spots in Deutschland. Von erfrischenden Cocktails über spritzige Proseccos bis hin zu leckeren Häppchen – welche Aperitivo-Bar sticht da heraus? Verraten Sie uns Ihren Favoriten!

Gibt es einen schöneren Feierabend, als ihn mit Freunden beim Aperitivo zu verbringen? Wie gut, dass diese Tradition den Weg aus unseren Nachbarländern nach Deutschland gefunden hat. Neue Aromen entdecken, lokale und internationale Spezialitäten probieren und den Tag in gemütlicher Atmosphäre ausklingen lassen. Wo ist das am besten möglich? Falstaff sucht ihr Lieblings-Aperitivo-Lokal.

Vielen Dank für Ihre Nominierungsvorschläge. In Kürze beginnt das Voting rund um die beliebtesten Aperitivo-Spots in Deutschland 2023.


Das Ergebnis nicht verpassen!

Melden Sie sich jetzt zum Falstaff-Newsletter an.


Das Prozedere

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Redaktion
Mehr zum Thema
Best of Bier
Die Falstaff Bier-Welt
Geschichte, News, Wissen: Bier ist mehr als die Summe aus Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Was genau,...
In der »Substanz« lässt sich in Leipzig herrlich Zeit an der frischen Luft verbringen.
Leipzig
Leipzig: Top 5 Freisitze
Was im Süden Schanigarten heißt, kennt man in den östlichen Bundesländern als »Freisitz«:...
Von Maximilian Enderling