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Neues Einwegpfandsystem in Österreich tritt ab sofort in Kraft
Fakten, Vorteile und Herausforderungen: Monika Fiala und Simon Parth, Geschäftsführung der Recycling Pfand Österreich im Talk.
von Alexandra Gorsche
02. Januar 2025
Am 1. Jänner 2025 trat in Österreich das neue Einwegpfandsystem in Kraft. Ziel ist es, die Recyclingquote von Plastikflaschen und Getränkedosen signifikant zu erhöhen und einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen zu fördern. Doch wie genau funktioniert das System, und welche Änderungen kommen auf Betriebe und Konsument:innen zu?
Was ist das Einwegpfandsystem?
Das Einwegpfandsystem sieht vor, dass Konsument:innen für Getränke in Einwegflaschen und -dosen aus Kunststoff und Metall einen Pfandbetrag von 25 Cent pro Verpackung zahlen. Die Verpackungen mit Pfandlogo können später an Verkaufsstellen zurückgegeben werden, um das Pfand erstattet zu bekommen.
Welche Produkte sind betroffen?
Das Pfandsystem umfasst nahezu alle Getränkearten, jedoch mit einigen Ausnahmen:
• Getränkeverbundkartons (z. B. Tetrapack)
• Glas- und Metallflaschen mit Kunststoffverschlüssen
• Verpackungen für Beikost und spezielle medizinische Zwecke
• Milch und Milchmischgetränke (aus hygienischen Gründen)
• Sirupe, da sie nicht für den direkten Verzehr gedacht sind
Welche Besonderheiten gelten für die Gastronomie?
Für die Gastronomie gibt es spezifische Regelungen, die den Alltag der Betriebe erleichtern:
• Wenn sich ein Gastronomiebetrieb als in sich geschlossenes System sieht, muss kein Pfand an den Gast verrechnet und auch nicht ausbezahlt werden. Der Einkauf der Ware erfolgt aber immer mit Pfand (abservieren und sammeln ist erforderlich).
• Die Entscheidung und Risikoabschätzung, ob Pfandgebinde mitgenommen werden können, liegt bei den Gastronom:innen.
• Pfand bei Lieferdiensten: Bei Essenslieferungen wird jedoch Pfand für Einweggetränkeverpackungen eingehoben. Konsument:innen können diese später an Verkaufsstellen zurückgeben.
Wie funktioniert die Rückgabe?
Die Rückgabe der Einwegverpackungen erfolgt an Verkaufsstellen, die Pfandprodukte verkaufen. Dort stehen Rücknahmeautomaten oder manuelle Abgabemöglichkeiten bereit. Wichtig: Verpackungen müssen leer, unzerdrückt und mit lesbarem Etikett zurückgegeben werden.
• Verpackungen ohne österreichisches Pfandlogo (z. B. aus dem Ausland) werden nicht angenommen.
Ausnahmen für Rücknahmestellen: Verkaufsstellen in hochfrequentierten Lagen können sich zusammenschließen und eine gemeinsame Rücknahmestelle betreiben, sofern diese in unmittelbarer Nähe liegt.
Nachhaltigkeit und Zukunft
Österreich setzt mit dem Einwegpfandsystem einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Neben ökologischen Vorteilen – wie der Schonung von Ressourcen und einer sauberen Umwelt – profitieren auch Konsument:innen von vielen Rückgabemöglichkeiten und einer einfachen Abwicklung.
4 Fragen an Monika Fiala und Simon Parth
PROFI: Welche klaren Vorteile hat die neue Regelung für die Hotellerie, Gastronomie?
Simon Parth: Ein Vorteil des Einweg-Pfandsystems ist, dass die Abholung der vollen Sammelsäcke für Hotellerie und Gastronomie gut organisiert ist und keine Kosten für die Rücknehmer entstehen. Sowohl die Abholung selbst als auch die Zustellung der dafür entwickelten Sammelsäcke und Plomben (zum Verschließen und Scannen der Säcke) sind für die Rücknehmer kostenlos. Die Überweisung der Pfandbeträge erfolgt direkt über die EWP und die Rücknehmer müssen dies nicht über ihre Lieferanten abwickeln. Zusätzlich gibt es in Österreich eine Aufwandsentschädigung, die sogenannte Handling Fee, die pro zurückgenommener Verpackung vergütet wird. Der Betrieb muss sich lediglich im EWP-Portal als Rücknehmer registrieren und kann dann bequem über das Portal volle Säcke zur Abholung anmelden, den Status der Abrechnung einsehen und neue Säcke nachbestellen. Der Rücknehmer kann entweder seinen Getränkelieferanten – sofern dieser Tarifpartner der EWP ist – mit der Abholung der vollen Säcke bei jeder Lieferung beauftragen oder die Abholung direkt bei Recycling Pfand Österreich in Auftrag geben.
Wo sehen Sie die größten Hürden bzw. Knackpunkte in der neuen Pfandregelung?
Monika Fiala: Eine Herausforderung könnte sein, dass jede Verkaufsstelle, die Pfandgebinde verkauft, zur Rücknahme verpflichtet ist und diese organisieren muss, unabhängig von der Größe des Betriebs. Es gibt jedoch zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen, die für den eigenen Betrieb geprüft werden können. So können sich etwa Betriebe an einem stark frequentierten Ort zusammenschließen und gemeinsam eine alternative Rücknahmestelle im Umkreis von 300 Meter benennen. Auch für die Gastronomie gibt es Sonderregelungen. So müssen bspw. »in sich geschlossene« Gastronomiebetriebe wie Bars, Restaurants etc. das Pfand nicht bei den Konsument:innen einfordern, da vor Ort konsumiert und Getränke-Verpackungen nicht mitgenommen werden.
Wie können wir Gastronomie und Hotellerie die Angst vor der Umsetzung nehmen?
Simon Parth: Anfangs gibt es oft Bedenken, doch die Umsetzung wird zeigen, dass die Lösungen sehr praktikabel sind. Die Logistik ist rücknehmerfreundlich organisiert und in vielen Betrieben wird sich zeigen, dass die Rückgabemengen geringer sind als ursprünglich vermutet. Da wir in Österreich eine der höchsten Supermarktdichten in Europa haben und somit auch eine der höchsten Dichte an Rücknahmeautomaten, werden die Konsument:innen die Rückgabe großteils über den Rücknahmeautomaten wählen. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern und unsere Marktforschung zeigen, dass rund 90 Prozent der Leergebinde über Rücknahmeautomaten zurückgegeben werden und nicht über die Gastro wie z. B. Take-away-Restaurants oder Kantinen.
Wie kann man sich am besten darauf vorbereiten?
Monika Fiala: Spätestens jetzt sollte man sich mit allen Regelungen vertraut machen und überlegen, wie die Rücknahme und Abholung der Sammelsäcke organisiert werden kann. Sprechen Sie mit Ihrem Getränkelieferanten, ob er als Tarifpartner der EWP die vollen Sammelsäcke mitnimmt. Wenn Sie nicht von einem Tarifpartner beliefert werden, organisieren wir die Abholung. Sie müssen lediglich für eine sichere Lagermöglichkeit der vollen Sammelsäcke sorgen. Weiters ist die Anmeldung als Rücknehmer im EWP-Portal seit September möglich. Auch diese sollten Sie bereits jetzt vornehmen, um mit 01.01.2025 vorbereitet und startklar zu sein. Alle registrierten Rücknehmer erhalten automatisch eine Erstbestückung an Säcken und Plomben, weitere Nachbestellungen erfolgen dann über das EWP-Portal.
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