Know-how und Struktur beim Mitarbeitermanagement sind entscheidend.

Know-how und Struktur beim Mitarbeitermanagement sind entscheidend.
© Petra Bork/pixelio.de

Arbeitgeber und Mitarbeiter: Vertragt euch!

Eine geregelte Mitarbeiter­vereinbarung schafft ­Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Wie Sie eine klare und transparente Vereinbarung treffen und warum Sie davon profitieren, erfahren Sie hier!

Jörg Lesacher ist der Geschäftsführer der »hgc Hotellerie & Gastronomie Consulting GmbH« in Villach und unterstützt Tourismusbetriebe mit Know-how und Struktur beim Mitarbeitermanagement. Karriere hat er zehn Tipps für eine geregelte Mitarbeiter­vereinbarung verraten.

  1. Vertrag statt Dienstzettel
    Ein Dienstzettel ist eine erforderliche schriftliche Vereinbarung, ein Arbeitsvertrag allerdings umfasst deutlich mehr Regelungen. Vor allem solche, die dem Arbeitgeber im Nachhinein viel Ärger, Zeit und auch Geld sparen können!
  2. Sagen Sie's klar und deutlich
    Stellen Sie sicher, dass die Vereinbarung für beide Beteiligten deutlich formuliert wird. Missverständnisse führen im Verlauf des ­Arbeitsverhältnisses oft zu Zerwürfnissen und zum Verlust eines vielleicht wirklich ­guten und loyalen Mitarbeiters.
  3. Alles rechtens!
    Oft werden Arbeitsverträge von Außen­stehenden gelesen.Versuchen Sie, keine rechtlich fragwürdigen Vereinbarungen zu treffen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.
  4. Der Wert der Erfahrung
    In vielen Branchen ist es Pflicht, die bestehenden Berufsjahre anzurechnen. Auch in der Gastronomie und Hotellerie unterscheidet die Lohnordnung zwischen Berufsanfängern und erfahrenen Fachkräften.
  5. Durch und durch geregelt
    Das Fehlen einer sauber formulierten Durchrechnungsvereinbarung kann ­besonders in Jahresbetrieben eine sehr kostspielige Angelegenheit werden. ­Spätestes bei der GPLA-Prüfung!
  6. Feiertag oder freier Tag?
    In der Tourismusbranche wird sehr flexibel und fast immer an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet. Hier ist es sehr wesentlich, ob eine Arbeitsbereitschaft an Feiertagen grundsätzlich vereinbart wurde und wie mit den Feiertagszuschlägen im Arbeitsverhältnis umgegangen wird.
  7. Fristen setzen und sparen
    Überlegen Sie sich, ob für Sie Saisonbefristungen oder in Jahresbetrieben auch ­sachlich gerechtfertigte Befristungen sinnvoll sind. Durch diese entfällt häufig die »Auflösungsabgabe« und das Arbeitsverhältnis endet automatisch ohne zusätzliche Auflösungsvereinbarungen.
  8. Eine Rechnung, die aufgeht
    Der Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie schreibt vor, dass wöchentliche Sollarbeitszeiten vereinbart werden. Wer sich daran hält, sorgt für ein gutes Arbeitsklima und darüber hinaus für eine einfache und nachvollziehbare Berechnung.
  9. Mehr Arbeit mit All-in
    Tragen Sie im Arbeitsvertrag genau ein, aus welchen Bezügen sich der Bruttolohn zusam­mensetzt. All-in-Verträge mit einer Gesamtsumme sind nicht erlaubt und verursachen mit der mindestens jährlichen »Kontroll-­Deckungsrechnung« einen Mehraufwand.
  10. Auf die Probe gestellt
    Bei bestimmten Vertragsverhältnissen ist es sehr wichtig, eine Probezeit auch klar zu vereinbaren. Sollte es zu einem Dienstverhältnis kommen, unterschreiben Sie den Vertrag immer gemeinsam vor dem Antritt.

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Artikel aus Falstaff Karriere 03/17.

Geschäftsführer der »hgc Hotellerie & Gastronomie Consulting GmbH« Jörg Lesacher und Hans Zimmer.
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Jörg Lesacher
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