Wo kaufen Sie am liebsten Grillfleisch?

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Falstaff sucht die beliebtesten Fleischhauer 2023

Pünktlich zur Grill-Saison sucht Falstaff die beliebtesten Fleischhauer Österreichs. Wo gibt es die beste Beratung, die beste Qualität und ein hochwertiges Sortiment? Welcher ist Ihr favorisierter Betrieb?

Die Grillsaison ist offiziell eröffnet! Bestes Fleisch soll über den lodernden Kohlen herrlich brutzeln und daher sucht Falstaff nach den beliebtesten Fleischhauern Österreichs, wenn es um's Grillgut geht. Eine Woche lang konnte die Community ihre Favoriten nominieren, jetzt geht es an die Abstimmung. Wir wünschen viel Erfolg!

Das Voting ist beendet, vielen Dank für Ihre Stimme! Die Ergebnisse werden in Kürze veröffentlicht.


Das Voting  war bis 03.07.2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Betrieb fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Fleischhauer des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Redaktion
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