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Nährwert- und Zutatenangaben auf Wein- und Sektflaschen: Neue Regelungen treten in Kraft

Ab dem 8. Dezember tritt die neue EU-Verordnung in Kraft, die die Angabe von Nährwerten und Zutaten auf allen Wein- und Sektflaschen vorschreibt. Aber nicht alles ändert sich sofort – was Winzer und Konsumenten wissen müssen.

Ab dem 8. Dezember dieses Jahres müssen Wein- und Sektflaschen laut einer EU-Verordnung Angaben zu Nährwerten und Zusatzstoffen tragen. Diese Neuerung kommt jedoch nicht abrupt und vollständig, wie es anfänglich von einigen Winzern und Sektherstellern befürchtet wurde.

Laut einer Übergangsvorschrift in der EU-Verordnung können vor dem Stichtag hergestellte Weinerzeugnisse ohne die neuen Kennzeichnungen weiterhin unbegrenzt verkauft werden. Das Datum der Herstellung ist hier entscheidend, nicht ob die Produkte bereits am 8. Dezember etikettiert oder im Regal stehen.

Weine gelten erst als fertig hergestellt, wenn sie nach der Gärung den erforderlichen Mindestalkoholgehalt erreicht und die nötige Säure aufweisen. Diese Regelung betrifft somit den Jahrgang 2024, mit Ausnahme von Eiswein.

Über QR-Code abrufbar

Für Sekt-, Perl- und Schaumwein gilt: Schaumwein wird als fertig hergestellt betrachtet, sobald er nach der zweiten Gärung den notwendigen Druck erreicht hat. Sektgetränke werden deshalb erst nach und nach mit dem vollständigen Zutaten- und Nährwertverzeichnis in den Handel gelangen, da ihr Herstellungszeitpunkt variieren kann.

Was müssen die Etiketten künftig anzeigen? Neben den Zutaten sind Angaben zu Brennwert, Fettmenge, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz verpflichtend. Diese Angaben können entweder aufgedruckt oder über einen QR-Code abrufbar sein, der auf entsprechende Dokumente oder Webseiten verweist.


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Redaktion
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