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Voting: Falstaff sucht die beliebtesten Nachwuchs-Winzerinnen & Winzer 2024

Auch in diesem Jahr sucht Falstaff die vielversprechendsten Jungwinzerinnen und Jungwinzer aus Deutschland. Stimmen Sie jetzt für ihren Favoriten ab!

Talent, eine solide Ausbildung und reichlich Erfahrung – all dies sind entscheidende Merkmale, die vielversprechende Jungwinzer mitbringen sollten. Die Welt des Weins zeichnet sich durch Leidenschaft, handwerkliches Können und ein tiefes Verständnis für die Natur, das Terroir und die Kunst der Weinherstellung aus. Mitten in dieser anspruchsvollen Umgebung steht nun der Nachwuchs bereit, um nicht nur die Tradition fortzuführen, sondern auch neue Wege zu beschreiten.

Nun ist ihre Zeit gekommen, ihre einzigartigen Weinkreationen zu präsentieren und die Vielfalt ihrer Talente zu enthüllen – sei es auf traditionelle oder innovative Weise. Die Weinwelt von morgen gehört ihnen. Stimmen Sie jetzt für ihren Lieblings-Nachwuchswinzer ab!

 

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DAS PROZEDERE

Die Voting-Phase war bis zum 13. Februar 2024, 12 Uhr mittags aktiv.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Redaktion
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