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Das sind die beliebtesten Mikrobrauereien Deutschlands 2024

In Deutschland blüht die Kultur der Mikrobrauereien, wo mit Hingabe und Kreativität einzigartige Biere gebraut werden. Doch welche Mikrobrauerei braut Ihr Lieblingsbier?

Ein herbes Pils, dunkles Craft Beer oder ein erfrischendes Helles: Deutschland ist international bekannt für sein köstliches, reichhaltiges sowie hochqualitatives Bier. In rund 1.500 Braustätten werden hierzulande jeden Tag verschiedenste Kreationen produziert, die sich von Region zu Region unterscheiden und mit ihrem ganz eigenen Charakter überzeugen.

Neben bekannten Großbetrieben prägen auch zahlreiche Klein- bzw. Mikrobrauereien die deutsche Bierkultur, die dabei nicht nur mit Handwerk und Qualität überzeugen, sondern auch mit starker Innovationsfreude und spannenden Kreationen. Auch in diesem Jahr will Falstaff wieder wissen: Welche sind die beliebtesten Mikrobrauereien Deutschlands?

DIE SIEGER IM ÜBERBLICK:

Norddeutschland: The Fabulous Birdy Beer, Stadthagen, Niedersachsen

Süddeutschland: Bio-Brauerei Rotes Pony, Augsburg, Bayern & Pax Bräu, Oberelsbach, Bayern

Ostdeutschland: Barnimer Brauhaus GbR, Hohenfinow, Brandenburg

Westdeutschland: Finne Brauerei, Münster, Nordrhein-Westfalen

 

Nord

Süd

Ost

West


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DAS PROZEDERE

Die Nominierungsphase lief vom 3. April 2024 bis zum 9. April um 12 Uhr mittags.
Daran schloss sich die zweiwöchige Votingphase an, in der die Falstaff-Community bis zum 23. April 2024 für ihren Lieblingsbetrieb abstimmen konnte.
Nur die Bundesländer, in denen mindestens drei Betriebe nominiert wurden, kommen in diese Phase.
Die Sieger werden im Newsletter am 25. April bekannt gegeben.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Anna Wender
Anna Wender
Redakteurin
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