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Das sind die beliebtesten Pizzerien Deutschlands 2024

Für zahlreiche Deutsche ist sie das Lieblings-Fastfood schlechthin – die Pizza. Jeder hat seine ganz persönliche Lieblings-Pizzeria, wo das italienische Nationalgericht am besten schmeckt. Falstaff hat sich deshalb auf die Suche nach den beliebtesten Pizzerien des Landes gemacht – und so hat die Falstaff-Community abgestimmt.

Am 24. März 1952 eröffneten Nick di Camillo und Janina Schmitt in Würzburg die erste deutsche Pizzeria. Seitdem ging es mit dem italienischen Nationalgericht in Deutschland steil bergauf. Ob Salami, Tonno, hauchdünn und knusprig oder eher dicker und fluffig – an einer guten Pizza scheiden sich die Geister. Angesichts der Vielzahl an Pizzerien ist es kein Wunder, dass die Meinungen darüber, wo man außerhalb Italiens höchsten Pizza Genuss findet, stark auseinandergehen. Denn für viele Deutsche ist Pizza das Lieblings-Fastfood schlechthin. Jeder hat »seine« Pizzeria, wo die Pizzabäcker den Teig spektakulär durch die Luft wirbeln, mit erlesenen Zutaten belegen und perfekt auf den Punkt backen – genau nach den eigenen Wünschen.

Falstaff wollte wissen: Wo gibt es Ihrer Meinung nach die beste Pizza, das freundlichste Personal und die stimmigste Atmosphäre? Und so haben Sie abgestimmt.

DIE BUNDESLANDSIEGER IM ÜBERBLICK:

Baden-Württemberg: Del Tufo – La vera Pizza Napoletana, Ulm
Bayern: Pino, Würzburg
Berlin: I Due
Hessen: Mediterraneo da Mimmo, Ginsheim-Gustavsburg
Niedersachsen: BESTIA Vera Pizza Napoletana, Hannover
Nordrhein-Westfalen: Stuppiello, Minden
Rheinland-Pfalz: Ristorante Pizzeria Da Vinci, Bad Kreuznach
Saarland:
Little Italy, Püttlingen

 

Baden-Württemberg

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DAS PROZEDERE

Die Votingphase war bis zum 12. März 2024, 12 Uhr mittags aktiv.

In dieser Phase haben es nur die Bundesländer geschafft, in denen mindestens drei Betriebe nominiert wurden.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Anna Wender
Anna Wender
Redakteurin
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