© Yousef Alfuhigi/Unsplash

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Pleite: »FTI Group« ist insolvent

Der Konkurs des drittgrößten Reisekonzern Europas betrifft 11.000 Mitarbeiter:innen. In den kommenden Tagen werden noch weitere Konzerngesellschaften Insolvenz anmelden.

von Alexander Schöpf
03. Juni 2024

Europas drittgrößter Reisekonzern ist pleite: Die »FTI Touristik GmbH«, Obergesellschaft der »FTI Group«, hat heute, Montag, beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens angemeldet. Hiervon unmittelbar betroffen ist zunächst nur die Veranstaltermarke »FTI Touristik«. Wie das Unternehmen jedoch selbst mitteilt, werden in den kommenden Tagen aber auch für weitere Konzerngesellschaften entsprechende Anträge gestellt. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge sind 11.000 Mitarbeiter:innen von der Pleite betroffen.

Erhöhter Liquiditätsbedarf

Eigentlich hatte die »FTI Group« im April den Einstieg eines Investoren-Konsortiums und der Führung des US-Finanzinvestors »Certares« verkündet. Die Übernahme sollte für den symbolischen Wert von einem Euro erfolgen. Dafür sollte das Konsortium 125 Millionen Euro Eigenkapital einbringen und die Schulden des Reisekonzerns übernehmen. Nur die Wettbewerbshüter hätten dem Deal noch zustimmen müssen.

Dazu ist es jetzt nicht mehr gekommen. In der Zwischenzeit sind nämlich die Buchungszahlen trotz des positiven Ausblicks deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben, wie die »FTI Group« bestätigt. Darüber hinaus hätten zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden. All das habe zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf geführt – dem Handelsblatt zufolge soll es sich dabei um einen zweistelligen Millionenbetrag gehandelt haben – der bis zum Closing des Investorenprozesses nicht mehr überbrückt werden konnte. »Die Stellung der Insolvenzanträge ist deshalb aus rechtlichen Gründen erforderlich geworden«, so die »FTI Touristik GmbH« in einer Aussendung.

Das bedeutet die Pleite für Reisende

Laut eigenen Angaben arbeitet der Reisekonzern »mit Hochdruck« daran, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können. Noch nicht begonnene Reisen werden voraussichtlich ab Dienstag, den 4. Juni 2024, nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können. In Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter – laut Handelsblatt soll es sich dabei um Axel Bierbach aus der Kanzlei »Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen« handeln – soll in den kommenden Tagen an einem Konzept zur fortlaufenden Information der betroffenen Reisenden und operativen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen gearbeitet werden.

Für die Reisenden, die von den Folgen der Insolvenz betroffen sind, hat die »FTI Group« unter fti-group.com/de/insolvenz eine Support-Website sowie unter +49 (0) 89 / 710 45 14 98 eine kostenfreie Support-Hotline eingerichtet. Der »Deutsche Reisesicherungsfonds« hat indes zugesagt, keine Pauschalreisenden in Zielgebieten, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind, im Stich zu lassen.

Diese Marken sind betroffen

Generell von der »FTI«-Bruchlandung betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter »FTI Touristik GmbH« gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken »FTI« in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke »5vorFlug« in Deutschland, die »BigXtra GmbH«, sowie die Mietfahrzeugs-Marken »DriveFTI« und »Cars and Camper«. Die betroffenen Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie »Sonnenklar.tv«, »Check24«, »Ab-In-den-Urlaub«,  oder »HolidayCheck« sowie auf den auf den »FTI«-eigenen Buchungsplattformen gebucht werden. Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern – wie beispielsweise »TUI«, »Alltours«, »Dertour« oder »Vtours« – bei denen die »FTI Touristik GmbH« lediglich als Vermittler aufgetreten ist.

Die »Windrose Finest Travel GmbH« mit der Luxusmarke »Windrose« wird ihre Geschäfte weiterführen. Nicht zur »FTI Group« gehören die eigenständigen Firmen »Euvia GmbH« und deren Reiseshoppingkanal »sonnenklar.TV« sowie das Franchise-System der »Touristik Vertriebsgesellschaft mbH« (TVG) mit ihren Marken »sonnenklar.TV Reisebüros«, »5vorFlug Reisebüros« sowie »Flugbörse«.

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