Alfons Schuhbeck erneut angeklagt
Die Staatsanwaltschaft München I erhebt in mehreren Punkten erneut Anklage gegen den Fernsehkoch.
Fernsehkoch Alfons Schuhbeck sieht sich mit weiteren Anklagen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem 75-Jährigen, der bereits im Gefängnis sitzt, Insolvenzverschleppung, Betrug, versuchten Betrug, Subventionsbetrug sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in zahlreichen Fällen vor.
Schuhbeck ist 2022 bereits wegen Steuerhinterziehung von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem soll er Gelder aus den Kassen seiner Restaurants veruntreut haben.
Die Staatsanwaltschaft teilt in ihrer Anklageschrift mit, dass Schuhbeck für neun von ihm vertretenen Unternehmen die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben soll. Die jeweiligen Unternehmen sollen zu dem Zeitpunkt bereits zahlungsunfähig gewesen sein.
Erschleichung öffentlicher Gelder
Darüber hinaus soll der Fernsehkoch für mehrere Unternehmen Coronasoforthilfe, November- und Dezemberhilfe sowie Überbrückungshilfen II und III beantragt haben. Hierbei machte er mutmaßlich wissentlich falsche Angaben, um für die von ihm vertretenen Gesellschaften Subventionen zu erschleichen und damit eine Einnahmequelle von »einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen«, laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Die erhaltenen Hilfen habe Schuhbeck nicht wie vorgeschrieben für betriebliche Zwecke der jeweiligen Unternehmen genutzt, sondern leitete einen Großteil der Gelder an andere seiner Gesellschaften weiter oder beglich deren Verbindlichkeiten. Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck in diesem Zusammenhang Subventionsbetrug in neunzehn Fällen vor.
Auch Krankenkassen betroffen
Der Angeklagte hatte die Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge seiner Mitarbeiter monatlich an die Krankenkassen abzuführen, sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. In zahlreichen Fällen kam er dieser Verpflichtung jedoch nicht nach. Stattdessen unterließ er in 212 Fällen die fristgerechte Überweisung von etwa 260.000 Euro und in weiteren 267 Fällen rund 700.000 Euro.
Die teilweise seit 2017 bestehende Zahlungsunfähigkeit der von dem Angeklagten geführten Gesellschaften führte zu erheblichen Schäden für zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger. Diese schlossen Verträge mit den Firmen ab und erbrachten Leistungen, erhielten jedoch im Gegenzug keine Zahlungen. In mindestens einem Fall führte dies dazu, dass ein betroffenes Unternehmen selbst Insolvenz anmelden musste.
Schubeck soll Coronahilfen und weitere Subventionen in Höhe von etwa 460.000 Euro unrechtmäßig bezogen haben.
Viele ehemalige Gläubiger sehen sich nun mit Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters konfrontiert, da sie Zahlungen zu einem Zeitpunkt erhalten haben, als die von Schuhbeck geführten Unternehmen bereits zahlungsunfähig waren. Der unrechtmäßige Bezug von Coronahilfen und weiteren Subventionen in Höhe von etwa 460.000 Euro führten zudem zu erheblichen Schäden für die öffentliche Hand. Auch Krankenkassen und Arbeitnehmer erlitten finanzielle Verluste, da die Arbeitnehmerbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.
Bereits rechtskräftig verurteilt
Im vergangenen Jahr trat Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung an, nachdem das Landgericht München I ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Mehr als 1000 Mal soll er in die Kasse zweier Restaurants gegriffen haben, um Gelder verschwinden zu lassen. Schuhbeck gestand dabei ein speziell für ihn entwickeltes Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter auf seine Anweisung hin erstellt hatte.
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