Alfons Schuhbeck.

Alfons Schuhbeck.
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Alfons Schuhbeck muss vor Gericht

Das Landgericht München I hat die Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen den bekannten Gastronomen zugelassen.

Wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung muss sich der bekannte Münchner Starkoch und Unternehmer Alfons Schuhbeck nun vor Gericht verantworten. Die Anklage wurde durch das Landgericht München I zugelassen, wie ein Gerichtssprecher nach mehreren Medienberichten am Donnerstag bestätigte. Laut Angaben der Süddeutschen Zeitung soll der 73-Jährige eine Summe in Millionenhöhe hinterzogen haben. 

Die finanziellen Unstimmigkeiten des Gastronomen sind keine Neuheit: Bereits vor drei Jahren wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I bekannt, die in diesem Zusammenhang auch die Geschäftsräume des TV-Kochs und Gastronomen durchsuchte. Vergangenes Jahr meldete Schuhbeck zudem für mehrere seiner Unternehmen Insolvenz an. Nach eigenen Angaben aufgrund von ausbleibenden Corona-Hilfen. 

Für den Star-Koch ist es nicht die erste Begegnung mit der Staatsanwaltschaft: Schon 1994 wurde Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung angeklagt und zu einem Jahr Bewährung sowie einer sechsstelligen Geldstrafe verurteilt. Ein genauer Termin für den neuen Prozessbeginn steht laut Gerichtsangaben noch nicht fest.  
 

Pia Schorlemmer
Pia Schorlemmer
Autorin
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