Burgund: Vier neue Premier-Cru-Lagen
Das Institut Nationale des Appellations d'Origine (INAO) hat zwei Appellationen im Mâconnais mit eigenen Premier-Cru-Lagen ausgezeichnet.
In den burgundischen Appellationen Pouilly-Loché und Pouilly-Vinzelles AOC wurden vier neue Premier-Cru-Lagen genehmigt: Die 7,09 Hektar große Pouilly-Loché Premier Cru wird den Namen Pouilly-Loché Premier Cru Les Mûres tragen, während die AOC Pouilly-Vinzelles Premiers Crus drei Premier Crus umfasst: Les Longeays mit 7,50 Hektar, Les Pétaux mit 2,76 Hektar und Les Quarts mit 12,45 Hektar.
Dem Interprofessionellen Komitee des Burgunds (BIVB) zufolge, begannen die Vorarbeiten für die neuen Premier-Cru-Lagen bereits 2006 mit detaillierten geologischen Studien über die Zusammensetzung des Bodens und des Terroirs sowie der Erforschung der historischen Bedeutung der Parzellen und der Klimazonen. Die beiden »Perlen des Mâconnais« wurden nun Ende November offiziell anerkannt, so dass die Weine des Jahrgangs 2024 offiziell mit den neuen Premier Crus etikettiert werden können.
Pouilly-Loché, das ursprünglich 1940 klassifiziert wurde, umfasst 33 Hektar Lehm-Kalk-Terroirs rund um die Stadt Loché, südwestlich der Stadt Mâcon. Viele der Weinberge überschneiden sich mit denen der benachbarten Appellation Pouilly-Vinzelles AOC, einer 52 Hektar großen Appellation, die wie Pouilly-Loché ebenfalls ausschließlich mit Chardonnay bepflanzt ist.
Erstmals Herbizide verboten
Im Rahmen der neuen Spezifikationen für die Premier-Cru-Lagen wird der Ertrag auf 58 Hektoliter per Hektar begrenzt, gegenüber 60 Hektoliter per Hektar für die AOC-Weine. Zudem müssen alle Premier-Cru-Weine mindestens bis zum 1. Juli des Jahres nach der Ernte ausgebaut werden. Weitere strenge Anforderungen sind ein Mindestgehalt von 12 Vol.-% – gegenüber 11 Vol.-% für Pouilly-Loché AOC. Außerdem müssen die Trauben von Hand geerntet werden, und zum ersten Mal in der Bourgogne sind alle Herbizide verboten, was laut BIVB »das Engagement unserer Winzer für Qualität und Umweltverantwortung widerspiegelt«.
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